Pirmasens Teilhabechancengesetz: Wie die Integration in den Arbeitsmarkt ein neues Leben ermöglicht

Daniel Gerlach hat über das Teilhabechancengesetz eine Ausbildung bei derStadtverwaltung gemacht.
Daniel Gerlach hat über das Teilhabechancengesetz eine Ausbildung bei derStadtverwaltung gemacht.

In Pirmasens hat das Teilhabechancengesetz (THCG) für Langzeitarbeitslose neue Wege in die Arbeitswelt eröffnet. Über das Bundesprogramm konnten bereits 53 Menschen in der Stadtverwaltung beschäftigt werden, und von ihnen fanden zehn den Weg in den ersten Arbeitsmarkt, einschließlich zwei Berufsausbildungen. Dominic Gerlach ist ein Beispiel für diese Erfolgsgeschichten.

Der 37-jährige Pirmasenser Dominic Gerlach vollendete eine Ausbildung zum Gärtner in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau und ist weiterhin in der Stadtgärtnerei tätig. Seit 2019 ermöglicht das THCG Langzeitarbeitslosen, die mindestens sechs Jahre von Sozialleistungen abhängig waren, den Wiedereinstieg in den Beruf. So können auch nicht gemeinnützige Arbeitsplätze gefördert werden. Markus Zwick, Oberbürgermeister von Pirmasens, betont die Bedeutung des Programms: „Es ist nicht hinnehmbar und wäre wirtschaftlich unvernünftig, die Arbeitskraft gesunder erwachsener Menschen ungenutzt zu lassen.“ Zwick sieht die Aufgabe der Stadt darin, vorbildlich zu agieren und Unternehmen zu zeigen, dass sich die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen lohnt.

Die Stadt Pirmasens hat den Betroffenen unterschiedliche Beschäftigungsmöglichkeiten geboten, von der Arbeit im Stadtarchiv bis hin zur Jugendpflege. Die Initiative strebt danach, jeden Teilnehmer letztendlich in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln, um eine langfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu sichern. Bislang ist dies zehn Personen gelungen. 21 weitere Personen sind derzeit noch über das Bundesprogramm in unterschiedlichen Maßnahmen bei der Stadtverwaltung beschäftigt.

Ausbildung zum Landschaftsgärtner

Dominic Gerlach, der nach Abbruch einer Kochlehre und mehreren wenig motivierenden Ein-Euro-Jobs eine neue Perspektive suchte, fand diese Chance bei der Stadtverwaltung. „Eine Dreiviertelstelle mit normaler Bezahlung hat mich gereizt und es war sowieso Zeit für ein völlig neues Kapitel“, erinnert sich Gerlach. Nach einem Jahr in der Grünpflege entschied er sich für eine Ausbildung zum Landschaftsgärtner. Gerlach nutzte die ihm gebotenen Möglichkeiten voll aus und wurde nach dem Abschluss seiner Ausbildung im Juli 2023 von der Stadt übernommen. Er blickt positiv zurück: „Ich bin froh und glücklich, bei der Stadt die Chance für einen Neuanfang bekommen zu haben – umso besser, dass auch noch eine Ausbildung daraus geworden ist.“

Fördervoraussetzungen

Im Fokus der Förderung stehen arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die bisher nicht integriert werden konnten. Vorrangiges Ziel ist die Eröffnung von Teilhabechancen. Die öffentlich geförderte Stelle soll die Beschäftigungsfähigkeit verbessern und Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. Nach dem Teilhabechancengesetz (THCG) kommen insbesondere Personen in Betracht, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, das 25. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der vergangenen sieben Jahre mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen haben oder seit mindestens fünf Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Voll- oder Teilzeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, bei kommunalen Unternehmen und bei Trägern. Entsprechende Lohnkostenzuschüsse gibt es bis zu fünf Jahre lang. Sie betragen in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent, im dritten Jahr 90 Prozent, im vierten 80 Prozent und im fünften 70 Prozent. Auch Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses können in Höhe von bis zu 3.000 Euro übernommen werden, außerdem die Kosten einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung.

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