Pirmasens Warum die Stadt 85 abgelehnte Asylbewerber nicht abschiebt

Vergangene Woche hat die Bundesregierung erstmals seit der Machtübernahme der Taliban vor drei Jahren wieder afghanische Staatsa
Vergangene Woche hat die Bundesregierung erstmals seit der Machtübernahme der Taliban vor drei Jahren wieder afghanische Staatsangehörige in ihr Herkunftsland abgeschoben. Nach Angaben von Innenministerin Nancy Faeser handelte es sich um 28 Straftäter.

Das Attentat von Solingen hat den Fokus auf abschiebungspflichtige Asylbewerber gerichtet. Menschen, die eigentlich aus Deutschland raus müssen, aber immer noch hier sind. Davon gibt es auch in Pirmasens etliche. Sie verursachen der Stadt enorme Kosten.

Mit einem Messer in der Hand taucht ein 26-jähriger Syrer auf dem Solinger Stadtfest auf. Er attackiert Besucher. Drei Menschen sterben dabei, acht sind verletzt. Es ist eine schreckliche Tat, die sich vor mehr als einer Woche in Solingen ereignet hat. Besonders dramatisch: Der mutmaßlicher Täter ist nicht nur ein Mitglied der islamistischen Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS), sondern dürfte eigentlich gar nicht mehr in Deutschland gewesen sein.

Der Syrer reiste Ende 2022 über Bulgarien nach Deutschland . Er sollte nach den EU-Asylregeln nach Bulgarien überstellt werden, war an dem dafür vorgesehenen Tag im Juni 2023 aber nicht da. Er ist kein Einzelfall. Bundesweit, landesweit und auch in Pirmasens gibt es viele vergleichbare Fälle.

173 Asylbewerber

Zum 31. Juli wohnten in Pirmasens laut Stadtverwaltung 173 Asylbewerber. Das sind allesamt Personen, deren Asylverfahren noch läuft. Auf Anfrage der RHEINPFALZ hat die Stadtverwaltung aber auch mitgeteilt, dass in der Stadt 85 Personen registriert sind, deren Abschiebung zwar beschlossene Sache ist, die aber nicht abgeschoben werden können oder dürfen.

Innerhalb der vergangenen zwölf Monate, so die Stadtverwaltung, wurden gerade einmal eine einzige Person zwangsweise abgeschoben. Weitere sechs Abschiebeversuche seien gescheitert. Als Grund dafür nennt die Behörde, dass die betroffene Person nicht angetroffen wurde. Gleiches gilt auch für den Attentäter von Solingen.

Nur eine Abschiebung

Die abgeschobene Person war den Angaben zufolge ein pakistanischer Staatsangehöriger, der nach Pakistan abgeschoben wurde. Sein Asylantrag sei bestandskräftig abgelehnt gewesen. Abgeschoben wurde er, weil er zwar ausreisepflichtig war, aber nicht freiwillig ausreisen wollte.

Die Stadt verweist darauf, dass in den vergangenen zwölf Monaten neun Personen aufgrund einer Rückkehrberatung durch die Ausländerbehörde freiwillig ausgereist seien. Freiwillig in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind laut Pressestelle der Stadtverwaltung eine männliche Person in die Türkei sowie vier männliche und vier weibliche Personen nach Serbien.

Auf Nachfrage nennt die Stadtverwaltung die Gründe, warum die besagten 85 Menschen nicht abgeschoben werden:

Drei Personen dürfen laut Stadt aufgrund Anordnung durch die oberste Landesbehörde nicht abgeschoben werden. Davon lebe eine Person im Kirchenasyl, zwei Personen seien ein Thema für die Härtefallkommission. Die prüft im Einzelfall, ob eine vollziehbar ausreisepflichtige Person trotzdem im Bundesgebiet bleiben darf – etwa wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe.

22 Personen ohne Pass

Bei insgesamt 22 Personen scheitere die Abschiebung, weil ihre Reisedokumente fehlten. Bei sieben Menschen sei die Identität ungeklärt. Weitere acht Personen können laut Stadtverwaltung aufgrund familiärer Bindungen nicht abgeschoben werden. Das bedeutet, ein Mitglied ihrer Kernfamilie kann aus anderen Gründen nicht abgeschoben werden. Dann dürfen die Betroffenen nämlich ebenfalls nicht abgeschoben werden. Die Stadt verweist in diesem Zusammenhang auf den Artikel sechs des Grundgesetzes. Dort ist der Schutz der Familie gesetzlich verankert.

Eine Person könne nicht abgeschoben werden, weil sie einen Asylfolgeantrag gestellt habe. Vier Personen werden als „unbegleitete Minderjährige“ geführt. Eine Person absolviere aktuell eine Ausbildung, genau wie vier weitere abgelehnte Asylbewerber schützt ihr Beschäftigungsstatus sie vor der Abschiebung. Die Stadt schreibt zudem, bei 34 Personen werde „eine Abschiebung vorbereitet beziehungsweise steht in der nächsten Zeit an“. Was unter dieser Zeitangabe zu verstehen ist, teilt das Rathaus nicht mit.

Abschiebung dauert

Die Stadtverwaltung kann auf Nachfrage nicht sagen, wie lange es im Schnitt dauert, bis ein abgelehnter Asylbewerber abgeschoben werde. Es gebe dazu keine statistischen Daten, schreibt die Pressestelle und wörtlich: „In der Regel wird man aber nicht von Tagen, sondern von Monaten sprechen.“

Die abgelehnten Asylbewerber verursachen in dieser Zeit jedenfalls weiter Kosten für die Stadt: im Schnitt 990 Euro pro Person und Monat.

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