Pirmasens Wegen Einbrüchen ins Gefängnis

Eine Einbruchserie in Wochenendhäuser, Einfamilienhäuser und einen Kiosk in der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland zwischen Juni und August vergangenen Jahres sowie in einen Erdbeer-Verkaufsstand in Pirmasens Ende Mai 2017 fand am Montag ihr Ende vor Gericht.

Das Jugendschöffengericht Pirmasens verurteilte einen 18-Jährigen wegen versuchten Diebstahls und vierfachen Wohnungseinbruchsdiebstahls, einer davon in eine dauerhaft bewohnte Privatwohnung, zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Ein 23-Jähriger, der aus der Haft vorgeführt wurde, erhielt wegen Diebstahls und sechsfachen Wohnungseinbruchsdiebstahls, davon drei in eine dauerhaft bewohnte Privatwohnung, was diese Taten zu Verbrechen machte, eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Zudem ordnete das Gericht, wie von dem Mann gewünscht, seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Schließlich verurteilte es beide Angeklagten zur Zahlung von 575 Euro als Wertersatz für die Beute und den Älteren zu weiteren 145 Euro. Dass der Jüngere zusammen mit mehreren anderen Personen nur des Einbrechens wegen in den Erdbeer-Verkaufsstand eingebrochen war, wie dieser behauptet hatte, glaubte das Gericht nicht. Es verurteilte ihn deshalb wegen versuchten Diebstahls. Hingegen glaubte das Gericht, dass es den beiden bei den Einbrüchen ums Essen ging, hielt es aber für lebensfremd, dass sie wertvollere Sachen liegen ließen. Wie kommt der Ältere über die Runden, wenn er, wie er behauptet, Anfang des Monats sein gesamtes Hartz-IV-Geld für Drogen ausgibt, fragte der Vorsitzende Richter Mark Edrich. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass noch andere Personen in die Objekte eingebrochen seien. Und mit einem Fernseher aus der Beute sei der Angeklagte auf dem Weg zum Verkauf angetroffen worden. Einen minderschweren Fall verneinte das Gericht trotz des geringen Werts der Beute. Die einschlägigen Vorstrafen der beiden, der erhebliche Sachschaden und dass sie in Wohnungen eingebrochen waren, sprachen für das Gericht dagegen. Es hielt beide auch für voll schuldfähig und folgte damit dem psychiatrischen Gutachter der Universität Mainz. Zugunsten der beiden Männer wertete das Gericht allein ihr Geständnis. Der 18-Jährige habe sich noch gesteigert, sagte Edrich. Zuvor habe dieser keine Einbrüche begangen. Er habe keinen Schulabschluss, keine Ausbildung, keinen festen Wohnsitz, keinen sozialen Halt, sei unzuverlässig und ein Haftaufenthalt habe nicht gefruchtet, er habe weitere Straftaten begangen. Bewährung kam angesichts dieser negativen Prognose bei dem 18-Jährigen für das Gericht nicht in Betracht. Zu Lasten des 23-Jährigen wertete das Gericht dessen einschlägige Vorstrafen, die Vielzahl der Straftaten innerhalb eines überschaubaren Zeitraums und der erhebliche Sachschaden, der bei den Einbrüchen entstanden ist. Ein psychiatrischer Gutachter der Universität Mainz berichtete von frühen Verhaltensauffälligkeiten und Aufenthalten in der Jugendpsychiatrie bei dem 23-Jährigen. Ab 18 Jahren habe dieser das gesamte Drogen-Spektrum täglich in größeren Mengen konsumiert und auch mal einen kalten Entzug gemacht. Eine psychiatrische Erkrankung verneinte der Gutachter, bescheinigte aber ein „gestörtes Sozialverhalten“ mit Drogen-Abhängigkeit. Wenn keine Behandlung erfolge, werde der Mann weitere Beschaffungskriminalität begehen, prognostizierte er. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und ordnete die sofortige Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. „Wenn sie es ernst nehmen, werden sie sicher profitieren“, gab Edrich dem 23-Jährigen mit auf den Weg.

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