Pirmasens / Zweibrücken „Zeugin vom Hörensagen“: Frau erscheint im dritten Anlauf vor Gericht

Zwei Männer müssen sich vor dem Landgericht Zweibrücken verantworten.
Zwei Männer müssen sich vor dem Landgericht Zweibrücken verantworten.

Sie sollte die Zeugin sein, die Licht ins Dunkel eines Prozesses bringt, bei dem es um Schläge mit einem Baseballschläger und Eifersucht als mögliches Tatmotiv geht. Doch so richtig hell wurde es vor dem Zweibrücker Landgericht nicht.

Im Prozess gegen die beiden Angeklagten (32 und 42) aus Pirmasens, die am 5. Mai 2020 in den frühen Morgenstunden einen Bekannten in dessen Wohnung in der Lindenstraße mit einem Baseballschläger schwer verletzt haben sollen, erschien gestern vor der sechsten Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken nach dem dritten Anlauf die wichtige Zeugin. Zweimal hatte die Kammer bisher vergebens versucht, die Zeugin in den Zeugenstand zu bekommen. Beim ersten Mal fehlte sie unentschuldigt. Beim zweiten Anlauf ließ sie sich krank attestieren. Am Dienstag war sie nun da.

Von ihr erwarteten die Richter und Verteidiger, dass sie möglicherweise das Motiv ihrer beiden Bekannten liefern könne, die den 32-jährigen Wohnungsinhaber mit einem Baseballschläger schwer zugerichtet haben sollen. Die 43-jährige Zeugin erklärte, dass sie „nur Zeugin vom Hörensagen“ sei. Sie vermute aber, dass möglicherweise das Motiv Eifersucht der beiden Angeklagten dahinter stecken könnte. Zur Vorgeschichte: Von dem mutmaßlichen Opfer, dem 32-jährigen Wohnungsinhaber, sei sie brutal misshandelt worden und einmal krankenhausreif geschlagen worden. Diese Beziehung sei aber beendet. Sie habe ihm den Rucksack geschenkt, den der 42-jährige Angeklagte mit Inhalt aus der Wohnung des Opfers mitgehen ließ. Sie lege keinen Wert auf ihr Handy und ihrer Hausschlüssel, die im Rucksack lagen.

Raub-Vorwurf eventuell vom Tisch?

Trotz bohrender Fragen des Staatsanwaltes und der Verteidiger blieb sie bei ihrer Aussage. „Ich bin nur Zeugin vom Hörensagen“. Sie habe nach der Tat mit dem 42-jährigen Angeklagten in Kontakt gestanden. Dieser habe sie über den Tatablauf informiert und gesagt, dass er nur dem 32-jährigen Angeklagten am frühen Morgen bis in die Wohnung des Opfers gefolgt sei. Er habe das Opfer vor weiteren Schlägen mit dem Baseballschläger geschützt. Der 42-jährige sieht sich nicht als Schläger. Auch er sagte zu Anfang des Prozesses, dass er dem mutmaßlichen Opfer das Leben gerettet habe, als er den anderen von weiteren Schlägen mit dem Baseballschläger fern hielt. Er bestreitet aber nicht, nach den Schlägen durch den anderen den Rucksack mit Inhalt aus der Wohnung des Opfers mitgenommen zu haben.

Aus dem Schneider ist er deswegen nicht. Denn: Der Vorsitzende Richter Andreas Herzog gab den rechtlichen Hinweis, dass für den 32-jährigen Angeklagten möglicherweise gefährliche Körperverletzung wegen der Schläge mit dem Baseballschläger und für den 42-jährgen gefährliche Körperverletzung als Mittäter und schwerer Diebstahl in Betracht kommen könnte. Schläge und Diebstahl stünden nicht in einem engen Zusammenhang, begründete der Richter. Der von Staatsanwalt Martin Kiefer angeklagte schwere Raub mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Haft wäre dann vom Tisch. Der Prozess wird am 24. Mai um 14.30 Uhr fortgesetzt.

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