Rhein-Pfalz Kreis Eine Frage der Schuldfähigkeit

Die Weinflasche ist durch die Scheibe des Autos gekracht. Der Fahrer wurde dabei verletzt.
Die Weinflasche ist durch die Scheibe des Autos gekracht. Der Fahrer wurde dabei verletzt.

«Speyer/ Schifferstadt.»Weil er eine volle Weinflasche auf ein Auto geworfen und den Fahrer verletzt hat, ist ein 35-Jähriger vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Speyer angeklagt. Ihm wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Nach dem ersten Verhandlungstag fordert das Gericht ein psychiatrisches Gutachten.

Weit kam das Schöffengericht am ersten Verhandlungstag nicht: Der angeklagte 35-Jährige wirkte so desorientiert, dass das Gericht beschloss, ein psychiatrisches Gutachten darüber einzuholen, ob er zum Zeitpunkt der Tat schuldfähig war. Zudem müsse geklärt werden, ob eine Unterbringung in der Psychiatrie notwendig ist. Bis das Gutachten erstellt ist, wird es jedoch mehrere Monate dauern. Danach wird das Verfahren wieder aufgerufen werden. Zur Tat: Am 29 August des vergangenen Jahres war der Angeklagte tagsüber als Fußgänger auf der Straße zwischen Schifferstadt und Waldsee unterwegs. Ohne jeden Anlass soll er damals eine volle Weinflasche in Richtung der Fahrbahn geschleudert haben. Die krachte in die Windschutzscheibe eines fahrenden Autos und zerbrach diese. Der Fahrer erlitt Schnittverletzungen am Arm. Die Befragung des Angeklagten am ersten Verhandlungstag erwies sich als schwierig. Seine Antworten waren unvorhersehbar und widersprüchlich. Er wolle keine Angaben machen, nicht zu seiner Person und nicht zur Sache, hatte er seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Theo Butz aus Schifferstadt, gesagt, der das so weitergab. Und trotzdem redete der 35-Jährige vor Gericht. Seine Aussagen jedoch waren nicht immer nachvollziehbar. So hatte er für sein Alter drei verschiedene Angaben im Angebot – von 34 Jahren bis 36. Die Mitte war dann laut Aktenlage richtig. Im Fortgang konnte man sich nie sicher sein, ob er tatsächlich die Frage wahrgenommen hatte, oder einfach Teile der Frage als Antwort wiederholte. Ob er irgendwelche Medikamente nehme, fragte Richterin Alexandra Umealo-Wells. Nein, er nehme keine Medikamente. Wirklich nicht? Er nehme ein Mittel, vom Arzt verschrieben. Den Namen des Mittels hatte sein Bruder, der mit Schwester und Vater im Zuschauerraum saß, aufgeschrieben und gab die Information weiter. Warum der Angeklagte dieses Medikament nehme, wollte die Richterin wissen. Damit er aufhöre, Drogen zu nehmen, erklärte der 35-Jährige ihr. Es sei ein Antidepressivum, meinte die Schwester. Ganz genau, klärte Umealo-Wells auf, sei es ein Mittel gegen Halluzinationen bei schizophrenen Schüben. Und auch auf die Frage, ob er Drogen nehme, hatte der Angeklagte, eine etwas eigen definierte Antwort. Nein, er rauche nur Haschisch. Wie oft, das wusste er auf Anhieb nicht, legte sich auf Nachfrage auf etwa einmal im Monat fest. In diesem Stil ging die Befragung noch eine Weile weiter. Bis die Richterin eben jenes psychiatrische Gutachten einforderte, dass nun eine längere Pause im Prozess verursacht.

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