Rhein-Pfalz Kreis Freiheitsstrafe für Haft-Schläger

Speyer/Schifferstadt. Nur das Urteil fehlte noch im Verfahren vor dem Jugendschöffengericht im Amtsgericht Speyer gegen einen mittlerweile 22-Jährigen, der zurzeit eine Jugendstrafe in der Jugendstrafanstalt (JSA) Schifferstadt verbüßt. Er soll sich im Februar 2016 während der Haft eine Prügelei mit einem 19-Jährigen geliefert haben. Drei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung urteilte das Gericht schließlich.

Der Angegriffene, der nicht nur als Zeuge aussagte, sondern auch als Nebenkläger an der Verhandlung teilnahm, lebte in der gleichen Wohngruppe wie der Angeklagte. Dass es eine Auseinandersetzung zwischen den beiden jungen Männern gab, war unstreitig. Das Opfer hatte ein „Veilchen“ davongetragen und musste verarztet werden. Fraglich war jedoch zunächst der Auslöser des Streits und wie weit die Prügelei wirklich ging. Denn der Nebenkläger hatte dazu eine weit dramatischere Geschichte berichtet als der Angeklagte. Der 22-Jährige erzählte dem Gericht, er habe den 19-Jährigen in seinem eigenen Zimmer vor einem Brett mit den Fotos von Familie und Freundin stehen sehen. Dort habe er „an sich herumgespielt“. Außerdem habe der 19-Jährige ihm nicht nur die Prostituierten-Dienste seiner Mutter angeboten, sondern die Mutter des Angeklagten ebenfalls als solche bezeichnet. Der Nebenkläger wiederum meinte, er habe nichts dergleichen gesagt und unterstellte dem 22-Jährigen Rache als Motiv. Die Vernehmung zahlreicher Zeugen, insbesondere Beschäftigte in der Jugendstrafanstalt, brachte letztlich keine Klarheit zu dem Vorfall. Auch ob der Angeklagte, der zurzeit der Tat noch als Heranwachsender galt, nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu behandeln sei, musste der Richter beurteilen. Die Plädoyers erfolgten bereits nach der Schließung der Beweisaufnahme am 20. Februar: Der Vertreter der Staatsanwaltschaft plädierte auf die Anwendung des Jugendstrafrechts. Er sah eine Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten als gerechtfertigt an. Die Vertreterin des Nebenklägers, Rechtsanwältin Katja Kosian, begründete, dass die Aussagen des Verletzten völlig schlüssig seien, und befand, dass die Strafe noch höher als der Antrag der Staatsanwaltschaft sein müsste. Verteidiger Alexander Klein plädierte auf die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts und sah eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen als gerechtfertigt an. Letztlich folgte das Gericht nun dem Verteidiger insoweit, als es Erwachsenenstrafrecht anwandte. Es verurteilte den Angeklagten zu drei Monaten Freiheitsstrafe – ohne Bewährung. |adö

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