Rhein-Pfalz Kreis Freispruch für mutmaßliche Prügler

Frankenthal/Schifferstadt. Sie sollen einen 20 Jahre alten Mitgefangenen in der Jugendstrafanstalt (JSA) Schifferstadt verprügelt haben: Deshalb mussten sich gestern vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Speyer ein 21-Jähriger und ein 19-Jähriger verantworten. Aus Platzgründen fand die Verhandlung im Landgericht Frankenthal statt. Am Ende wurden die Angeklagten aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Die Verhandlung war eine Art „Heimspiel“ der Jugendstrafanstalt Schifferstadt: Alle vor den Gerichtsschranken, Angeklagte und Zeugen, kamen von dort – auch wenn einer der Angeklagten mittlerweile verlegt worden ist. Nicht alle der Beteiligten waren indes Häftlinge, zwei Zeugen waren nur in der JSA beschäftigt. Aber es reichte doch, um ins Landgericht Frankenthal umzuziehen, da das Amtsgericht Speyer nicht über genug geeignete Räume verfügt, um den inhaftierten Teil der Prozessteilnehmer während der Verhandlung in Gewahrsam zu halten. Der Vorfall, der das Gericht beschäftigte, soll sich am 30. Oktober 2015 in der Dusche der Jugendstrafanstalt zugetragen haben. Der 20-Jährige stand unter der Dusche, als der ältere der beiden Angeklagten ihn mit den Fäusten geschlagen haben soll. Das war noch nicht genug: Der jüngere soll ihm dann ein Handtuch gereicht haben, in das er einen Knoten gemacht und den er dann mit Wasser nass gemacht hatte. Mit dieser unangenehme Schlagwaffe soll der 21-Jährige weiter geprügelt haben. Ein weiterer JSA-Insasse, der zur fraglichen Zeit ebenfalls duschte, soll das alles gesehen haben. Entdeckt wurde das ganze Geschehen von einem Vollzugsbeamten, der den Verletzten vor Schmerz weinend auf dem Boden seiner Zelle kauernd gefunden hatte. Er rief zunächst den Sanitäter und brachte den 20-Jährigen später ins Krankenhaus, wo ein Kopftrauma und vorübergehende Lähmungserscheinungen am Arm festgestellt wurden. Soweit die Ausführungen der Anklage. Die beiden jungen Männer, vertreten von ihren Pflichtverteidigern – Rechtsanwalt Sebastian Göthlich aus Ludwigshafen und Rechtsanwalt Jürgen Möthrath aus Worms – machten keine Angaben zu dem Vorfall. Der Verletzte, der als Zeuge geladen war, wollte zunächst auch nichts sagen. Darüber belehrt, dass er aber aussagen müsse, behauptete der junge Mann mit kaum hörbarer Stimme, er habe angefangen. Man hätte halt „diskutiert“, und da sei er handgreiflich geworden. Worüber diskutiert? Darüber wollte er nichts sagen. Die Richterin hielt ihm vor, dass er entweder jetzt die Unwahrheit sage oder damals gelogen habe, und dass er eine eigene Anklage riskiere. Der 20-Jährige blieb dennoch dabei. Offenbar hatte er seine eigene „Güterabwägung“ getroffen zwischen dem, was ihm die Justiz antun könnte, und dem, was ihm die Mitinsassen antun könnten. Der zweite Zeuge, aus der Haft vorgeführt, verweigerte die Aussage. Das konnte er, weil gegen ihn selbst in der Sache ermittelt wurde und es lediglich nicht zur Anklage kam. Von den beiden Justizbeamten, die ebenfalls als Zeugen aussagten, war keiner bei dem Vorfall dabei. Sie hatten nur die Sache untersucht. Der eine hatte den Geschlagenen gefunden und war sicher, dass der nichts vorgetäuscht hatte. Das reichte aber nicht. Fazit: Dem Staatsanwalt blieb nur, Freispruch zu beantragen. Dem schlossen sich die beiden Verteidiger an. Das Urteil war daher schnell gefällt: Freispruch mangels verwertbarer Beweise. |adö

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