Rhein-Pfalz Kreis Gericht kann Handel nicht nachweisen

Speyer/Schifferstadt. Eine 44-jährige Schifferstadterin ist gestern vom Schöffengericht am Amtsgericht Speyer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Der Anbau von Cannabispflanzen im Keller ihres Hauses konnte ihr nachgewiesen werden. Der Handel mit den Drogen nicht.

Entdeckt wurde die private Plantage durch notwendige Bauarbeiten im Keller. Von den Arbeitern, die für den Auftrag ins Haus kamen, kannte sich offenbar jemand aus und benachrichtigte die Polizei. Bei einer Durchsuchung am 18. Mai vergangenen Jahres fanden die Beamten im Keller insgesamt 78 Cannabispflanzen in verschiedenen Wachstumsstufen vom kleinen Setzling bis zur 80 Zentimeter hohen Pflanze. Außerdem lagerte die Frau in ihrem Haus auch zwei große Säcke mit abgeernteten Pflanzenteilen und einiges an Ausrüstung, um die Pflanzenteile zu „Rauchwaren“ weiter zu verarbeiten. 1600 Gramm Cannabisernte stellte die Polizei sicher. Diese Menge, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft später in seinem Plädoyer, habe bei Polizei und Staatsanwaltschaft zum logischen Schluss geführt, dass die Frau auch mit den Drogen gedealt habe. Die Schifferstadterin hatte über 15-mal so viel angebaut, wie das, was nach dem Betäubungsmittelgesetz noch als geringfügig eingestuft wird. Daher war die 44-Jährige nicht nur aufgrund des Anbaus angeklagt. Ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Wolfgang Spoor (Heidelberg) gab für seine Mandantin eine Erklärung ab, in der sie den Anbau einräumte. Die Ernte sei aber ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt gewesen. Seit dem 18. Lebensjahr konsumiere sie Haschisch, erst sporadisch, dann aber immer öfter und in steigender Menge. Fünf bis zehn Gramm täglich habe sie geraucht, allerdings seit der polizeilichen Durchsuchung komplett damit aufgehört. Als Beweis legte der Verteidiger einen ärztlichen Nachweis vor, den dann allerdings weder Gericht noch Staatsanwalt richtig einordnen konnten. Für die Urteilsfindung spielte er am Ende keine Rolle. Verkauft habe seine Mandantin nichts, das sei auch nie beabsichtigt gewesen. Bei den sichergestellten Pflanzen habe es sich um die die allererste Cannabisernte gehandelt. Seine Mandantin sei selbst sehr überrascht gewesen, wie viel das ergeben habe. Der Polizist, der die Durchsuchung geleitet hatte, sagte als Zeuge, es sei nichts gefunden worden, was auf Handel hingedeutet habe – kein Verpackungsmaterial etwa, auch keine Listen. Der Name der Frau sei auch nie im Zusammenhang mit anderen Ermittlungen aufgetaucht. Der Verteidiger erklärte, seine Mandantin habe im Winter 2015/ 2016 beschlossen, ihren Bedarf selber anzubauen und habe das entsprechende Gewächshaus gekauft, ebenso die nötigen Lampen. Es sei schließlich von einer Frau eines gewissen Alters nicht zu verlangen, dass sie ständig nachts zum Bahnhof gehe, um dort den Stoff zu kaufen. Die Anklage wegen Handels wurde fallen gelassen, für den Anbau wurde die Frau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung, verurteilt. Zusätzlich muss sie 500 Euro Geldstrafe für einen gemeinnützigen Zweck zahlen. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr und vier Monate Freiheitsstrafe beantragt, der Verteidiger neun Monate. |adö

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