Rhein-Pfalz Kreis Kundengelder veruntreut

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Speyer. Weil er unerlaubt 31.000 Euro vom Konto einer Wohneigentümergemeinschaft abhob, ist ein 50-jähriger Unternehmer aus dem Rhein-Pfalz-Kreis am Mittwoch wegen Untreue verurteilt worden. Das Schöffengericht am Amtsgericht Speyer hielt zwei Gesamtfreiheitsstrafen von neun und vierzehn Monaten für angemessen. Die Bewährung läuft vier Jahre lang.

Staatsanwalt Klaus Schultz warf dem Angeklagten vor, insgesamt 31.000 Euro veruntreut zu haben. Als Geschäftsführer einer Verwaltungsfirma mit Sitz im Rhein-Pfalz-Kreis soll er im September 2010 15.000 Euro und im August 2012 rund 16.000 Euro von einem ihm anvertrauten Konto abgehoben haben. Rechtlich habe der Mann zwar Zugriff auf das Geld gehabt, hieß es in der Anklageschrift. Darüber zu verfügen sei ihm von der betroffenen Wohnungseigentümergemeinschaft allerdings nicht erlaubt worden. Der Beschuldigte gestand beide Taten. Er begründete sie mit seiner jahrelangen Alkoholsucht, in deren Folge er viele berufliche Versäumnisse verursacht hätte. Im Jahr 2014 habe er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit am Steuer auch ein halbes Jahr ins Gefängnis gemusst. Mittlerweile sei er aber „trocken“, habe die veruntreuten Beträge sowie die Anwaltskosten der Gegenseite zurückbezahlt und versuche, den Führerschein wiederzuerlangen. Zudem suche er nach einer Selbsthilfegruppe für Alkoholabhängige. „Mir war heute wichtig, dass ich mich bei den Betroffenen entschuldigen konnte und sie meine Entschuldigung angenommen haben. Ich möchte diese Phase meines Lebens endgültig hinter mir lassen“, sagte der 50-Jährige. Sein Verteidiger Matthias Scheller ergänzte, sein Mandant habe das Geld nicht veruntreut, um damit seinen Lebenswandel zu finanzieren, sondern um die Probleme seiner Firma zu lösen. „Er ging immer davon aus, das Geld auf lange Sicht zurückzahlen zu können“, sagte er. Neben der strafrechtlichen habe der Mann inzwischen auch die zivilrechtliche Schuld wiedergutgemacht. Die Richterin hielt dem Angeklagten sein umfangreiches Vorstrafenregister vor, zum Teil mit einschlägigen Verurteilungen. Dem hielt Verteidiger Scheller entgegen, dass es sich größtenteils um Verkehrsdelikte wie Fahren unter Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis handele. Das habe im Wesentlichen daran gelegen, dass sein Mandant trotz der Alkoholabhängigkeit weiter seiner Arbeit nachging, wofür er teilweise das Auto benötigt habe. „Er hat aber eingesehen, dass es so nicht weitergehen konnte“, bekräftigte der Rechtsanwalt. An die Auflagen seiner Bewährungsstrafen habe sich der Angeklagte bislang im Großen und Ganzen gehalten, gab die Bewährungshelferin an. Er verrichte seine Arbeit und melde sich regelmäßig. Um den Führerschein wieder zu erwerben, habe er sich psychologisch betreuen lassen und versuche nun, mit einer Selbsthilfegruppe seine Abstinenz nachzuweisen. Sein Anwalt ergänzte, dass er seine Firma neu ausgerichtet habe und damit erfolgreich sei. Eine Wiederholung der Vorfälle könne daher ausgeschlossen werden. Deshalb plädierte er für eine milde Strafe, die deutlich unter den Forderungen des Staatsanwalts bleiben sollte. Der hielt für die beiden Untreue-Fälle jeweils acht Monate Gefängnis für angemessen. Unter Berücksichtigung früherer Urteile an den Amtsgerichten Ludwigshafen und Böblingen forderte er insgesamt 18 Monate Freiheitsstrafe, die auf vier Jahre zu Bewährung ausgesetzt werden könnten. Außerdem sollte der Angeklagte 5000 Euro Bußgeld an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Die Richterin legte das Strafmaß auf neun Monate im ersten Fall sowie 14 Monate im zweiten fest und setze diese Freiheitsstrafen auf vier Jahre zur Bewährung aus. Außerdem muss der 50-Jährige 3000 Euro an die Diakonie in Speyer zahlen. Er kann innerhalb einer Woche Berufung gegen das Urteil einlegen.

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