Rhein-Pfalz Kreis Mit Tannenbaum zugeschlagen

«Frankenthal/Schifferstadt.» Zu sieben Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, hat die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal gestern einen 24-jährigen Speyerer verurteilt. Gefährliche Körperverletzung und Körperverletzung, begangen in Schifferstadt und Frankenthal, sind die Delikte, wegen denen der Mann eine Strafe bekam. Die Kammer entschied sich gegen die von Staatsanwältin Esther Bechert geforderte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

Der Speyerer, der laut Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen an Schizophrenie und wahrscheinlich auch an einer Persönlichkeitsstörung und einer Mehrfachabhängigkeit leidet, wird allerdings trotzdem zumindest einige Wochen in der Pfalzklinik bleiben, aber nicht in der Abteilung für verurteilte Straftäter. Thomas Kohl, der Anwalt und gesetzlicher Betreuer des 24-Jährigen ist, hat wegen Eigengefährdung des Mannes dessen Einweisung in die geschlossene Abteilung der Klinik beantragt und das Amtsgericht Speyer hat dem zugestimmt. „Ansonsten hätten wir jetzt alle ein ungutes Gefühl“, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Gau in der Begründung des Urteils. Denn der 24-Jährige sei psychisch krank, aber für die Einweisung in eine forensische Klinik seien die Taten, die er begangen hat, nicht schwerwiegend genug. Auch gehe von dem Mann keine Gefahr für die Allgemeinheit aus. Dies sowie schwerwiegende Straftaten sind gesetzliche Voraussetzungen für die Unterbringung in einer forensischen Klinik. In der Anklage hatte Bechert dem Speyerer drei Straftaten vorgeworfen. Der 24-Jährige habe am 12. Januar 2017 in einer Schifferstadter Obdachlosenunterkunft einer Mitbewohnerin mit einem Tannenbaum auf den Kopf geschlagen. Am 14. Januar 2017 soll er im Schifferstadter Waldspitzweg eine Glasflasche nach einer Frau geworfen haben. Und am 3. März habe der Speyerer im Frankenthaler Gefängnis einer Justizvollzugsbediensteten mit der Faust gegen die Brust gehauen. Der 24-Jährige hatte dies alles am ersten Verhandlungstag bestritten (die RHEINPFALZ berichtete am 16. Januar). Bechert, Kohl und die Kammer waren sich gestern einig, dass die Anklagepunkte zu den Vorfällen in der Obdachlosenunterkunft und im Gefängnis bewiesen sind. Dies aufgrund der Aussagen der Opfer sowie eines weiteren Zeugen und durch Fotos aus der Unterkunft. Nicht zu beweisen sei dagegen der Vorfall mit der Flasche. Die Frau hatte bei der Polizei gesagt, dass der Mann vor ihr hergelaufen sei. Gestern sagte sie, er sei ihr entgegengekommen. Deshalb wurde dieser Punkt der Anklage eingestellt. Im Gegensatz zu Bechert, die wie der Gutachter die Allgemeinheit durch den Speyerer gefährdet sieht, sprach sich Kohl gegen die Unterbringung in einer forensischen Abteilung aus, da seinem kranken Mandanten dort weniger gut geholfen werden könne, wie in einer geschlossenen Abteilung.

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