Rhein-Pfalz Kreis Tatort Rücksitz?

Was ist auf dem Rücksitz im November vergangenen Jahres passiert? Ist eine 18-Jährige vergewaltigt worden oder war der Geschlech
Was ist auf dem Rücksitz im November vergangenen Jahres passiert? Ist eine 18-Jährige vergewaltigt worden oder war der Geschlechtsverkehr einvernehmlich?

«Schifferstadt/ Speyer.»Vergewaltigung wird einem 22-jährigen Schifferstadter vorgeworfen. Vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Speyer ist er angeklagt, weil er sich in den frühen Morgenstunden des 25. November 2017 an einer heute 18-Jährigen auf dem Rücksitz eines geparkten Autos vergangen haben soll. Das Verfahren wird am 24. Oktober fortgesetzt.

Laut schluchzend stürzt die 18-jährige Speyererin aus dem Gerichtssaal und verschwindet auf der Toilette. Eine Freundin kümmert sich dort um sie. Die Öffentlichkeit ist zu dieser Zeit auf Antrag von Rechtsanwalt Jan Fritz aus Speyer ausgeschlossen. Denn seine Mandantin, die als Nebenklägerin im Prozess um die mutmaßliche Vergewaltigung auftritt, war zum Zeitpunkt der Tat noch minderjährig. Nach einer Pause hat sie sich wieder gefasst, kann die Aussage weiterführen. Die weitere Verhandlung erspart sie sich jedoch. Eine Vorstellung dessen, was hinter verschlossen Türen besprochen wurde, bekommt der Zuhörer nur aus der Anklageschrift, die auf den Angaben der Geschädigten beruht. In den Morgenstunden des 25. November 2017, etwa gegen 4 Uhr, waren drei etwa gleichaltrige Freunde – darunter der Angeklagte – in einem Ford Fiesta auf dem Heimweg. Sie hatten zwar Alkohol getrunken, aber betrunken seien sie nicht gewesen, höchstens angetrunken, berichtete einer der drei Schulfreunde. Neben dem Angeklagten waren die beiden Freunde als Zeugen geladen. Die Erinnerungen aller drei waren bemerkenswert klar – ob sie der objektiven Wahrheit entsprachen oder „geschönt“ waren, ist nicht bekannt. Einer der drei telefonierte mit der heute 18-jährigen Speyererin und verabredete ein Treffen. Darin stimmten die Aussagen aller Zeugen überein. Der liierte junge Mann kannte das Mädchen, hatte nach eigener Aussage eine „reine Sex-Beziehung“ mit ihr. Dreimal hatte er sie im Verlauf der vorhergehenden Wochen getroffen, einmal hätten sie Sex gehabt. Das Mädchen habe den Ruf, leichte Beute zu sein, darin waren sich die Jungs einig. Den beiden anderen Autoinsassen sei das Treffen gar nicht so recht gewesen. Der Fahrer wollte nach Hause. Welche Vorstellungen das Mädchen über das Treffen hatte, bleibt für die Zuhörer am Verhandlungstermin unklar. Die drei jungen Männer holten die Speyererin nach dem Anruf auf dem Bauhaus-Parkplatz zwischen Speyer und Schifferstadt ab und fuhren zu einem der Parkplätze am Schifferstadter Schulzentrum. Schon während der Fahrt hätten das Mädchen und der Anrufer auf dem Rücksitz geknutscht und gefummelt. Auf dem Parkplatz angekommen, verließen die beiden anderen den Wagen und gingen ein Stück beiseite, um den zweien die nötige Intimität zu ermöglichen. Nach etwa einer Viertelstunde kam der Freund zu ihnen und berichtete vom Misserfolg – vermutlich war der Alkohol schuld daran, dass der geplante Geschlechtsverkehr nicht geklappt hat. Das Mädchen blieb derweil im Wagen. Der Angeklagte setzte sich zu ihr auf den Rücksitz. Nach seiner Stellungnahme sei sie durchaus willens gewesen, mit ihm zu schlafen. Der Misserfolg des einen sei zum Glücksfall für den anderen geworden. Denn bei ihm hätte alles funktioniert und der Geschlechtsverkehr habe vollzogen werden können. Der Anklage zufolge war der Schifferstadter jedoch gegen den Willen der Speyererin zudringlich, versuchte ihre Beine zu spreizen, das Höschen runterzuziehen und schlug sie mehrfach ins Gesicht, als sie sich wehrte. Schließlich habe sie aus Angst weiteren Widerstand aufgegeben und sei vaginal und anal vergewaltigt worden. Weil die junge Frau nicht von den Männern nach Hause gefahren werden wollte, rief sie ihre Mutter an. Die holte sie ab und, so deren Aussage, merkte, dass etwas nicht stimmte. Von der Tochter habe sie jedoch keine Antwort bekommen. Erst einen Tag später vertraute sie sich einer Freundin an. Der Angeklagte äußert sich im Prozess zu den Vorgängen in der Nacht nicht selbst. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Ekkart Hinney aus Mannheim, verliest eine detailreiche Schilderung in der Ich-Form nach den Angaben seines Mandanten. Danach hatten sie zwar Sex, aber eben einverständlich. Was neben aller Anklage nach der Mittagspause das Gericht irritiert, ist die Tatsache, dass die drei Freunde sich Arm in Arm vor dem Gerichtsgebäude mit dem Handy ablichten ließen. Vielleicht als Erinnerung an diesen Tag.

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