Rhein-Pfalz Kreis Taxifahren wird teurer

Im Landkreis Bad Dürkheim gibt es zwölf Unternehmen mit 44 Taxis, hinzu kommen 20 Mietwagenfirmen mit 46 Autos.
Im Landkreis Bad Dürkheim gibt es zwölf Unternehmen mit 44 Taxis, hinzu kommen 20 Mietwagenfirmen mit 46 Autos.

Taxifahren im Landkreis Bad Dürkheim wird ab 1. März teurer, denn die Kreisverwaltung hat eine neue Tarifordnung für die Städte und Gemeinden erlassen. Pro gefahrenem Kilometer werden statt bislang 1,75 Euro künftig zwei Euro fällig, pro Tour ein Mindestfahrpreis von fünf Euro, wobei der erste Kilometer damit bezahlt ist. Es gibt noch weitere Änderungen.

Die Wurstmarktpauschale, die es Unternehmen erlaubte, in der Festzeit pro Fahrt grundsätzlich einen Euro mehr zu verlangen, fällt weg. Dafür werden außer dem Grundpreis pro Kilometer auch die Kosten für die Wartezeit je Stunde erhöht: von 28 auf 31 Euro. Das betrifft die Zeit, die der Taxifahrer wartend verbringt – auch wenn er verkehrsbedingt halten muss, während er mit dem Fahrgast unterwegs ist. Darum läuft ein Taxameter an einer roten Ampel weiter. 2,10 Euro pro Kilometer werden an Sonn- und Feiertagen sowie bei Nachtfahrten fällig. Abweichende Tarife gibt es für Großraumtaxen ab dem fünften Fahrgast. Dann kostet der Kilometer 2,60 Euro. Vor zehn Jahren war Taxifahren deutlich billiger: 1,55 Euro pro Kilometer und 25 Euro pro Stunde Wartezeit kostete es damals. Der Wunsch nach einer Tariferhöhung war laut Kreissprecherin Sina Müller bei einem Gespräch aller Taxiunternehmen mit der Kreisverwaltung geäußert worden. Angeführte Gründe seien die stetig steigenden Spritpreise, aber auch der Mindestlohn gewesen. In Bad Dürkheim gibt es zwei Haltezonen für Taxis, berichtet Sina Müller: eine an der Spielbank und eine am Bahnhof. „Jede Stadt und jede Verbandsgemeinde kann eigene Standorte für Taxen ausweisen, aber in den meisten Orten gibt es keine – das würde sich nicht lohnen“, erläutert Müller. Im Landkreis Bad Dürkheim gibt es zwölf Taxiunternehmen mit 44 Fahrzeugen, hinzu kommen 20 Mietwagenunternehmen mit 46 Autos. Neustadt hat eine eigene Tarifordnung. Taxen unterscheiden sich von Mietwagen. Für Taxen gilt die neue Tarifordnung. Sie müssen einen Fahrpreisanzeiger haben und können an festen Standorten halten. Mietwagen dagegen dürfen nicht an diesen Taxihaltepunkten stehen. Sie starten von zu Hause oder von der Zentrale ihres Unternehmens. Mietwagenunternehmen, die zum Beispiel Flughafen- und Krankentransporte machen, müssen zwar ebenfalls Kilometer zählen, brauchen aber keine Fahrpreisanzeige und dürfen Festpreise pro Strecke ausmachen. Grundsätzlich gilt: Ein Taxiunternehmen darf nur an dem Ort tätig sein, wo es seinen Sitz hat. „Bei Festen ist der Bedarf höher“, erklärt Sina Müller, warum es eine Sonderregelung für die Zeit des Dürkheimer Wurstmarkts und für andere Veranstaltungen gibt. Ein Beispiel: „In Freinsheim gibt es ein Taxiunternehmen. Zur Rotweinwanderung ist der Bedarf aber so hoch, dass Unternehmen aus Nachbargemeinden eine Sondergenehmigung zum Fahren bekommen.“ Die Anzahl der ausgestellten Sondergenehmigungen sei sehr unterschiedlich. „Mal kommen Unternehmen in einem Jahr, dann wieder nicht.“ Zum weltgrößten Weinfest gilt aber: Alle Taxi- und teilweise auch Mietwagenfirmen aus dem Landkreis können eine Sondergenehmigung bekommen. Die Anzahl der Taxiunternehmen im Kreis Bad Dürkheim ist laut Pressesprecherin Müller begrenzt. „Die zwölf, die wir haben, reichen eigentlich“, sagt sie. Um einen solchen Betrieb aufmachen zu dürfen, ist der Sprecherin zufolge eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer nötig und Zuverlässigkeitsnachweise wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Wer als Fahrer tätig wird, braucht neben dem obligatorischen Führerschein auch noch einen Personenbeförderungsschein von der Führerscheinstelle.

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