Speyer Angeklagter zieht es vor zu schweigen

Ein 23-jähriger Speyerer ist vor dem Schöffengericht im Speyerer Amtsgericht Speyer angeklagt, zwischen Dezember 2013 und Juli 2014 in 40 Fällen Marihuana an Minderjährige abgegeben zu haben. Da dies von der Kundschaft ja bezahlt wurde, wird ihm gleichzeitig Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Ein Urteil ist noch nicht ergangen.

Der bereits verheiratete junge Mann hat einen Schulabschluss und eine Ausbildung und arbeitet als Elektroniker. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Holger C. Bohne, Ludwigshafen, erklärte, dass sich sein Mandant zur Anklage nicht äußern werde. So kam es vor allem auf die Zeugenaussagen an. Vier Zeugen sagten gestern aus, zwei weitere waren wegen Krankheit verhindert, zwei weitere fehlten unentschuldigt und wurden daher mit einer Ordnungsstrafe „belohnt“. Drei der vier Zeugen und ihre Aussagen hinterließen zusammen ein etwas verwirrendes Bild zumindest für den Unbeteiligten ohne Aktenkenntnis. Wie die Sache zu einem „Fall“ wurde, war noch klar: Im Spätsommer 2014 erschien eine 17-Jährige zusammen mit ihrer Mutter im Polizeipräsidium in Ludwigshafen und erklärte dem für Betäubungsmitteldelikte Zuständigen, dass sie in Speyer mit ihrem gleichaltrigen Freund bis vor kurzem in dessen Wohnung zusammengelebt habe, nun aber getrennt sei. Ihr Freund habe beinahe täglich, wenigstens fünfmal in der Woche, Marihuana konsumiert. Den „Stoff“ habe er bei dem im gleichen Haus wohnenden Brüderpaar, nämlich dem Angeklagten und dessen Bruder, gekauft. Auch ihr habe man solchen angeboten. Außerdem rieche es im Haus häufig sehr intensiv nach Marihuana. Die junge Frau machte laut Polizei einen glaubwürdigen Eindruck und blieb bei ihrer Aussage. Im November wurde dann die Wohnung durchsucht, allerdings aus Versehen die falsche im Haus, wenn sich auch die Brüder dort aufhielten. Nicht das Geringste wurde gefunden, auch nicht in den Kellerräumen, trotz der Hilfe eines Suchhundes. Auch in Germersheim war die junge Frau – in einem anderen Verfahren – vernommen wurden und hatte Äußerungen gemacht, die auf den Angeklagten und seinen Bruder schließen ließen. Die Speyerer Polizei schließlich hatte, zufällig in der Nacht vor der Hausdurchsuchung, ein Auto durchsucht. Zwei Männer, nicht der Angeklagte, saßen drin. Es wurde eine große Menge Marihuana und eine Menge Geld gefunden. Offenbar war aber ein Fingerabdruck des Angeklagten innen auf der Verpackung des Rauschgifts. Von „zwei Russen“ war die Rede und von einem „dicken BMW“, den der Angeklagte gekauft habe. Wie passt nun all das zusammen? Die Verhandlung wird am 2. Mai fortgesetzt. (adö)

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