Speyer Bewährung für Drogenbesitzer

Vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Speyer musste sich gestern ein 28-jähriger Familienvater verantworten wegen des Besitzes und Handelns mit Marihuana. Außerdem waren bei ihm Schreckschusswaffen und Munition gefunden worden, die eingezogen wurden. Er wurde am Ende zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Verteidigt wurde er vom Mannheimer Anwalt Frank Wolf.

Gleich zu Beginn zog sich das Gericht mit Staatsanwalt, Verteidiger und Angeklagtem zu einem Rechtsgespräch zurück. Das war laut Gericht teils erfolgreich. Der Angeklagte war vorher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Verschüchtert gab er die geforderten persönlichen Auskünfte. Danach erklärte sein Anwalt, dass der Tatvorwurf, soweit es den Besitz des Marihuanas betreffe, berechtigt sei. Allerdings habe er damit keinen Handel treiben wollen. Den Besitz zu leugnen, wäre ohnehin zwecklos gewesen. Bei einer Durchsuchung der Wohnung am 5. Oktober 2016 waren bei ihm im Schlafzimmer 115,5 Gramm Marihuana gefunden worden, außerdem die Waffen, die aber später im Verfahren keine Rolle mehr spielten, außer, dass der Angeklagte auf Rückgabe verzichtete. Auf etwas verschlungenem Weg war der Angeklagte in den Blick der Polizei geraten. Er hatte ein neues Auto kaufen wollen, und ein Bekannter fuhr ihn zum Autohändler nach Hockenheim. Bei einer Kontrolle wurde eine erhebliche Menge Kokain in diesem Auto gefunden. Der Bekannte dealte. Damit kam auch der Angeklagte als Beifahrer in Verdacht. Seine Wohnung wurde durchsucht. Zum Besitz des Marihuanas, das die vom Gesetz als „gering“ erachtete Menge weit überstieg, sagte sein Verteidiger, der Angeklagte habe zu konsumieren begonnen als Hilfe gegen Schlaflosigkeit, unter der er litt, weil er arbeitslos geworden sei. Es habe geholfen. Die gefundene Menge sei ein günstig erworbener Vorrat zum Eigenbedarf gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte allein aus der Menge auf Handel geschlossen. Im übrigen nehme er nichts mehr, versicherte der Verteidiger, das Problem Arbeitslosigkeit habe sich erledigt. Das Gericht beurteilte den Fall als „minder schwer“ und traf im Urteil die Mitte zwischen den Anträgen von Verteidigung und Staatsanwalt. Zusätzlich muss der 28-Jährige 800 Euro für einen gemeinnützigen Zweck zahlen.

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