Speyer Fürsprache vom Lehrherrn

Schauplatz einer Schlägerei: Postplatz Speyer
Schauplatz einer Schlägerei: Postplatz Speyer

Einem heute 20-jährigen Speyerer saßen im vorigen Jahr die Fäuste locker: Wegen dreier Schlägereien zwischen August und Anfang Dezember stand er vor dem Jugendschöffengericht im Amtsgericht Speyer. Verteidigt wurde er vom Ludwigshafener Rechtsanwalt Stephan Pfeiffer. In einem Fall war ein damals 17-Jähriger Haßlocher mit angeklagt, verteidigt von Rechtsanwalt Jens Miller (Speyer). Das Urteil: Verwarnung, Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung und Teilnahme an einem Anti-Agressionstraining. Sein Mitangeklagter erhielt ebenfalls eine Verwarnung, muss zum Anti-Agressionstraining und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten.

Auf der Böhler Kerwe Ende August 2016 kam es nach Genuss einiger Schorle zu Provokationen mit einigen etwa Gleichaltrigen. Los ging es beim Autoskooter. Der Angeklagte behauptete, ein anderer habe ihn als Asylant beschimpft, den man dringend abschieben müsse. Auch rechtsradikale Sprüche seien gefallen. Der später Verletzte bestritt das. Gar nichts sei gewesen. Freunde konnten ablenken. Etwas später begegneten sich die beiden Gruppen erneut, im Toilettenwagen. Es wurde wieder hitzig, und der Toilettenaufseher warf sie raus. Direkt vor dem Wagen verpasste der Angeklagte dem angeblichen Provokateur einen Faustschlag, dass der zu Boden ging. Als ein anderer sich beruhigend einmischen wollte, bekam der vom Mitangeklagten einen Faustschlag. Wie er sagte, wollte er seinen Freund verteidigen. Der zweite Vorfall passierte Ende November vergangenen Jahres auf dem Postplatz in Speyer. Ein 21-jähriger Student brachte am späten Abend zwei Mädchen zum Postplatz, wo sie offenbar verabredet waren. Der Angeklagte war ebenfalls dort und habe erkennbar Alkohol getrunken gehabt. Dem einen Mädchen galt sein Interesse. Er habe, wie der Student sagte, wissen wollen, wieso das Mädchen bei ihm war. Es sei ziemlich sinnlos hin und her gegangen, sagte der Student, und dann habe er plötzlich einen Faustschlag ins Gesicht bekommen, der ihn zu Boden schickte. Die vom Schlag aufgeplatzte Lippe musste genäht werden. Nur ein paar Tage später kam es bei der Halle 101 zur dritten Schlägerei, die zunächst gar nichts mit ihm zu tun hatte. Einer der jugendlichen Zeugen berichtete, wie er auf einer Feier dort aus Versehen einen andern angerempelt hatte und von dem eine Kopfnuss bekam. Sein Freund habe sich den Jugendlichen geschnappt, um das draußen zu bereden und ihn zu einer Entschuldigung zu bringen. Der die Kopfnuss ausgeteilt hatte, war zufällig der Sohn des Lehrherrn des Angeklagten. So mischte sich dieser ein, stellte sich mit ausgebreiteten Armen vor seinen Freund und schickte mit zwei Faustschlägen zwei vermeintliche Angreifer zu Boden. Laut der zahlreichen Zeugen sei kein Anlass für Notwehr erkennbar gewesen. Sicher trug das Zeugnis seines Lehrherrn einiges zu den milden Urteilen bei. Der Angeklagte sei ein handwerklich sehr begabter Azubi, völlig zuverlässig und pünktlich. Er würde für ihn die Hand ins Feuer legen. Auch dass sich die beiden Angeklagten bei den Verletzten entschuldigten, schadete nichts.

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