Speyer Falschgeld für Gebrauchtwagen

Vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Speyer waren gestern drei jüngere Männer, zwei aus Speyer, einer aus dem Umland, angeklagt, sich Falschgeld besorgt und es in Umlauf gebracht zu haben. Zwei kamen mit Bewährungsstrafen davon, der Dritte erhielt Freispruch.

In fünf Fällen, so die Anklageschrift, sollten sie Gebrauchtwagen gekauft und dabei bar mit den gefälschten Scheinen bezahlt haben. Einer der drei sollte sich zudem an einer Tankstelle in Bad Dürkheim Zigaretten gekauft und dabei versucht haben, diese mit einem gefälschten Hunderter zu bezahlen. Es sah nach einer aufwendigen Sache aus: Zwei Verhandlungstage waren angesetzt, mehr als zehn Zeugen standen zur Vernehmung an. Die Familien der Angeklagten waren gestern in Fußballmannschaftsstärke zur moralischen Unterstützung angerückt. Die drei Angeklagten sollten sich etwa bis zum November 2012 insgesamt 126 falsche 100-Euro-Scheine besorgt haben. Damit sollten sie bis Februar 2013 in fünf Fällen, teils in der Pfalz, teils in Baden, privat angebotene Gebrauchtwagen gekauft und bar bezahlt haben. Der Kaufpreis betrug im Einzelfall jeweils zwischen 2000 und 4000 Euro. Kaum war die Anklage verlesen, erklärten alle drei Verteidiger nacheinander, dass ihre Mandanten keine Angaben machen würden. Stattdessen schlug einer der drei ein „Rechtsgespräch“ vor. Zuerst aber wollten sie Zeit und einen Raum, um sich untereinander absprechen zu können. Die Sitzung wurde also unterbrochen, und dabei blieb es für mehrere Stunden, in denen man immer wieder Verteidiger, teils mit, teils ohne Angeklagte, Staatsanwältin Karina Conrad und Richterin Alexandra Umealo-Wells in verschiedenen Konstellationen zu verschiedenen Gesprächen eilen sah. Am Ende wurde man sich nicht einig, und die Verhandlung wurde fortgesetzt. Die Anklage für einen der Drei stand auf dünnem Boden: Man hatte nicht mehr als Fingerabdrücke auf einem Schein, und er gab an, er habe mit einem solchen Schein unwissend einen Einkauf bezahlen wollen. Bei den beiden anderen wollten die Verteidiger Bewährungsstrafen erreichen, womit sich die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden erklärt habe. Am Ende gab es nach einer kurzen Beweisaufnahme ohne Zeugen folgendes Urteil: Freispruch für den einen Mann, je ein Jahr und neun Monate auf Bewährung für die beiden anderen. Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei je zwei Jahre und drei Monate beantragt, weil sie einen „gewerbsmäßigen“, besonders schweren Fall sah, und Freispruch für den dritten. (adö)

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