Speyer Freispruch in Drogen-Prozess

Gestern ist vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Speyer das Verfahren gegen einen 46-jährigen Speyerer wegen Handels mit Amphetaminen zu Ende gegangen, das am 2. August begonnen hatte (wir berichteten). Das Urteil: Freispruch für den Angeklagten.

Der Zoll hatte Anfang 2015 zunächst das Telefon des Angeklagten überwacht, dann den Schluss gezogen, dass es bei einem Gespräch nicht um den Verkauf von Brennholz, wie es der Wortlaut nahelegte, sondern verdeckt um Drogenhandel gegangen sei. Im Februar folgte eine Personenüberwachung in Speyer-Nord. Als letzten Zeuge vernahm Richter Henri Franck gestern den Nachbarn und angeblichen Kunden des Angeklagten. Der ist tatsächlich in einem eigenen Verfahren wegen Besitzes und Handels von Betäubungsmitteln vor etwa zwei Jahren verurteilt worden, hat mittlerweile einen Entzug gemacht und hält sich seither von der „Szene“ fern, wie im Gerichtssaal zu hören war. Er und der Angeklagte kennen sich seit der Schulzeit. „Ich weiß nicht, ob Sie`s wissen“, begann der Richter, „aber Sie sind damals überwacht worden.“ Es sei wirklich um den Verkauf von Brennholz gegangen, sein Bruder handle nämlich damit, so die Aussage gestern. Die strittigen Passagen des Überwachungsprotokolls wurden verlesen, bei denen es darum ging, wann das Holz geschnitten sei, dass der Bruder einen Anhänger habe, mit dem er es bringen wolle – alles sehr plausibel klingend. Die acht mit der Überwachung befassten Beamten hatten beim ersten Termin als Zeugen ausgesagt. Jeder hatte auf seinem Beobachtungsposten gesehen, wie der Angeklagte Besuch von seinem Nachbarn, dem angeblichen Kunden, bekam, wie er mit ihm vor der Tür diskutierte. Andere Beamte hatten den Nachbarn aus Richtung des Hauses kommend gesehen. Dass Amphetamine von Hand zu Hand gingen, konnte allerdings keiner sehen. Bei der anschließenden Durchsuchung des „Kunden“ hatte man Amphetamine gefunden, in der Wohnung des Angeklagten einen Tag später aber weder Drogen noch eines der üblichen Hilfsmittel beim Verkauf, wie etwa eine Feinwaage oder Tütchen. Die Diskussionsszene vor der Haustür? „Ich wollte mir Geld leihen, um am Automat zu spielen, hab’ aber behauptet, es wär’ für die Familie, sonst hätte er mir keins gegeben“, so der Zeuge gestern. Daraufhin beantragte der Staatsanwalt die Vernehmung von Rechtsanwalt Matthias Scheller, der den Zeugen einst verteidigt hatte. Der habe damals im Rechtsgespräch angeboten, dass sein Mandant sich auch in dieser Sache schuldig bekenne. Scheller kam, ließ sich von dem Ex-Mandanten von der Schweigepflicht befreien und sagte, er könne sich nicht erinnern, dass diese Aussage Teil des Rechtsgesprächs gewesen sei. So war die letzte Hoffnung der Anklage dahin. Sie beantragte Freispruch, und so lautete auch das Urteil.

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