Speyer Geschädigter wird im Gericht ausbezahlt

Zwei Anklagen, vier Betrugsfälle: Vor dem Jugendschöffengericht im Amtsgericht Speyer musste sich gestern ein 22-Jähriger verantworten, der früher in der Stadt gelebt hatte. Das Urteil war milde: drei Monate auf Bewährung. Ein Bewährungshelfer soll ihm bei der Lehrstellensuche zur Seite stehen.

Im März 2015 hatte der Angeklagte einen Hochdruckreiniger zum Preis von 3500 Euro gekauft und wenig später noch Zusatzteile. Bezahlt hatte er nicht alles, sondern nur zwei Raten. Die Anklage warf ihm vor, dass er von vornherein nicht mehr zu zahlen beabsichtigt habe. 2016 hatte er laut Anklage zudem Verträge mit zwei Speyerern über Teppichreinigungen abgeschlossen, in einem Fall den Betrag von 1600 Euro kassiert, den Teppich aber ungereinigt zurückgebracht. Im zweiten Fall blieb es demnach beim Versuch, weil die Kundin die Polizei rief. Die Sache kam vors Jugendschöffengericht, weil der Angeklagte bei den Fällen vom Jahr 2015 noch Heranwachsender war. Er wohnte damals noch in Speyer, ist mittlerweile aber verzogen. Verteidigt wurde er vom Karlsruher Rechtsanwalt Ury Popper, der vor Beginn der Verhandlung ein Rechtsgespräch anregte, um für seinen Mandanten Geldstrafen statt Freiheitsstrafen zu ermöglichen. Eine Einigung mit der Vertreterin der Staatsanwaltschaft gelang jedoch nicht. Trotzdem, im Wesentlichen räumte der Angeklagte die Taten ein, jedoch habe er sehr wohl die Absicht gehabt – und habe sie weiter – die Raten für den Reiniger zu bezahlen. Er habe ihn ursprünglich zurückgeben wollen, das wollte aber der Verkäufer nicht. Die Raten zahle er momentan regelmäßig – eine entsprechende Bescheinigung legte Verteidiger Popper vor. Das Gericht stellte daraufhin das Verfahren, was diese Anklage betraf, ein. Der 22-Jährige hatte offenbar den Wunsch, reinen Tisch zu machen. Er gestand nicht nur den Betrug mit der Teppichreinigung, sondern er wollte auch die 1600 Euro an den Geschädigten zurückzahlen. Wann und wie, wollte das Gericht wissen. „Jetzt sofort in bar, wir haben das Geld dabei“, erklärte der Rechtsanwalt. Unter den erstaunten Augen der Richter zählte Popper das Geld, übergab es und ließ den Empfänger nachzählen. „Spar’ ich eine Quittung“, meinte der Anwalt. Das Geld habe sich der Angeklagte in der Familie zusammengeliehen, hieß es. So jung er war, hatte der Angeklagte schon einiges hinter sich. Seine Mutter mit vier Kindern – ein Vater nicht unbekannt – sei oft umgezogen. Der Junge habe zunächst keine Schule besucht, erst in der fünften Klasse einer Sonderschule lesen und schreiben gelernt. Mit 17 verließ er sie ohne Abschluss, wie man sich um eine Ausbildung kümmert, schien er nicht zu wissen. So kam er auf die Idee, sich mit Teppichreinigen selbstständig zu machen. Anfangs ging alles gut. Sein Leben sei ihm indes entglitten, als seine Tochter als Baby am plötzlichen Kindstod starb. Nun habe er sich gefangen, wolle eine Ausbildung machen.

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