Speyer Kontaktverbot ungültig

Freispruch – so lautete am Mittwoch das Urteil des Schöffengerichts im Amtsgericht Speyer im Fall eines 33-Jährigen. Dieser Speyerer soll (wie berichtet) gegen das vorab gegen ihn verhängte Verbot verstoßen haben, Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren aufzunehmen. Der Freispruch erging aus Rechtsgründen.

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft, zuletzt im Juni vergangenen Jahres wegen des Besitzes von Kinderpornographie, auch damals bereits wegen eines Verstoßes gegen das Kontaktverbot. Der Bewährungshelfer stellte ihn als rückfallgefährdet dar. Nach Schluss der Beweisaufnahme erklärte Verteidiger Gerd Heuer, Ludwigshafen, das Kontaktverbot sei formal rechtswidrig ergangen. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom August vorigen Jahres reiche es bei Maßnahmen der Führungsaufsicht nicht aus, das verbotene Verhalten zu benennen, sondern auch die Strafbarkeit müsse im schriftlichen Beschluss erwähnt werden. Mündliche Erläuterungen reichten nicht aus. Heuer hatte seine Juristenkollegen damit überrascht, lag aber richtig: Nach einer Überprüfung der Rechtslage war Freispruch unvermeidlich. Am ersten Verhandlungstag am 4. Mai war die Beweisaufnahme wegen des Fehlens zweier wichtiger Zeugen nicht abgeschlossen worden: eines Vaters und seiner 13-jährigen Tochter. Beide sind häufig Besucher im Speyerer Bademaxx, der Vater als Saunagänger, während die Tochter zum Baden geht. Auch der Angeklagte ging in die Sauna. Der Zeuge sagte aus, dass die Polizei zu ihm nach Hause gekommen sei, ihm ein Foto des Angeklagten gezeigt habe, ihn über das Kontaktverbot informiert und gefragt habe, ob es Kontakt zur Tochter gegeben habe. Daraufhin habe er seine Tochter im Beisein der Beamten dazu befragt. Die Tochter habe gesagt, dass der 33-Jährige zweimal beim Schwimmen dabei gewesen sei. Einmal habe er ihr ein Eis gekauft. Die 13-Jährige wurde danach als Zeugin vernommen und wusste noch mehr Details: Der Angeklagte sei einmal ein paar Meter entfernt gewesen beim Umziehen. Ein anderes Mal sei er gegen Abend am Ende der Rutsche gewesen, als sie da angekommen sei. Er habe gefragt, was sie mache, und dabei „so komisch“ gelacht. (adö)

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