Speyer Lingenfelder Kampf gegen Spielhallen: Nächste Runde vor Gericht

Ehemalige Bahnhofsgaststätte: Hier befindet sich mittlerweile eine Spielhalle.
Ehemalige Bahnhofsgaststätte: Hier befindet sich mittlerweile eine Spielhalle.

Die Ortsgemeinde scheitert im Kreisrechtsausschuss - und zieht vors Verwaltungsgericht in Neustadt.

Der Spielhallen-Streit zwischen der Kreisverwaltung und der Ortsgemeinde geht in die nächste Runde und landet vor Gericht: Wie berichtet, kämpfen Kommune und Bürger seit Monaten gegen die Ansiedlung weiterer Spielhallen im Ort. Wie ebenfalls berichtet, hatten Bauausschuss und Ortsgemeinderat die am 26. Juni 2018 beantragte Baugenehmigung für die mittlerweile eröffnete Spielhalle in der Bahnhofstraße 1 abgelehnt. Die Kreisverwaltung hat den Ratsbeschluss aber am 15. November 2018 ersetzt, die Genehmigung also erteilt. Brisant: Betreiber der Spielhalle ist Maximilian Brechtel, der Sohn von Landrat Fritz Brechtel (CDU). Die Ortsgemeinde legte gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde am 5. Dezember 2018 Widerspruch ein. Weil die Kreisverwaltung dem Widerspruch nicht abhalf, landete das Verfahren am 11. April vor dem KRA.

Leuthner: "Möglicherweise Chef der Kreisverwaltung Zünglein an der Waage"

Die Positionen der Verfahrensbeteiligten gehen aus der Niederschrift über die mündliche Erörterung hervor, die der RHEINPFALZ vorliegt: Demnach hätten die Widerspruchsführer, also die Ortsgemeinde, vorgetragen, dass im besagten Gebiet die gewerbliche Nutzung sehr begrenzt sowie im Ort bereits eine Spielhalle vorhanden sei, im Obergeschoss des Anwesens Wohnungen für Monteure entstehen sollen und sich am benachbarten Busbahnhof ständig Schulkinder aufhielten. Der Widerspruchsgegner, also die Kreisverwaltung, habe ausgeführt, dass die unmittelbare Nachbarschaft des Busbahnhofes im Antragsverfahren für die glückspielrechtliche Erlaubnis von der Gemeinde zu prüfen und diese Erlaubnis erteilt worden sei. Mit Bescheid vom 24. Mai hat der KRA den Widerspruch der Ortsgemeinde zurückgewiesen und dieser die Verfahrenskosten auferlegt – „mit Ausnahme der dem Hinzugezogenen (Maximilian Brechtel) entstandenen Kosten“. Begründung: „Die dem Hinzugezogenen am 15. November 2018 erteilte bauaufsichtliche Genehmigung ist rechtmäßig und verletzt die Widerspruchsführerin nicht in ihren Rechten.“ Lingenfelds Ortsbürgermeister Erwin Leuthner (CDU) bedauert auf RHEINPFALZ-Anfrage die Entscheidung des KRA. Denn: Eigenen Angaben zufolge hatte er bei der mündlichen Verhandlung den Eindruck, dass der KRA der Einlassung der Kommune zumindest ein Stück weit folgte. Aber: „Möglicherweise hat der Chef der Kreisverwaltung das Zünglein an der Waage gespielt“, mutmaßte er.

Hoffen auf ein "Brechtel-unbelastetes" Urteil

Leuthner hat die KRA-Entscheidung derweil mit Rechtsanwalt Christian Cherie besprochen. Ergebnis: „Auch wegen der Einsprüche der Bürger ziehen wir auf jeden Fall vors Verwaltungsgericht.“ Ziel: ein „Brechtel-unbelastetes“ Urteil zu erhalten. Die Klage sei noch nicht eingereicht, werde derzeit aber vorbereitet. Die Kosten für das Verfahren seien „überschaubar“, lägen nur „im Hunderter-Euro-Bereich“, betonte Leuthner. Ob die angedachte Spielhalle in der Hauptstraße 35 verwirklicht wird, ist weiter offen: Wie berichtet, hatten die Ortsgremien beantragte Nutzungsänderungen von potenziellen Pächtern des Gebäudes stets abgelehnt. Derzeit gibt es zwei Anträge: Laut Leuthner hat die Kreisverwaltung beim ersten Antrag ebenfalls die Ablehnung der Nutzungsänderung durch die Ortsgemeinde ersetzt, also die Genehmigung erteilt, woraufhin die Kommune Widerspruch eingelegt habe. Voraussichtlich lande auch dieses Verfahren wieder vor dem KRA. Auch den zweiten Antrag habe die Kommune abgelehnt: „Darüber hat die Kreisverwaltung aber noch nicht entschieden“, so Leuthner.

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