Speyer Mit „falschem Fuffziger“ bezahlt

Tatort: An der Tankstelle in Waldsee hat die Angeklagte mit einem falschen 50-Euro-Schein bezahlt.
Tatort: An der Tankstelle in Waldsee hat die Angeklagte mit einem falschen 50-Euro-Schein bezahlt.

Eine 25-jährige Frau hatte im Juni vergangenen Jahres an der Tankstelle in Waldsee versucht, eine Flasche Wein mit einem „falschen Fuffziger“ zu bezahlen. Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Speyer musste sie sich gestern dafür verantworten.

Die junge Frau war an der Tankstelle bekannt. Mehrmals die Woche erschien sie für Einkäufe. „Eine wirklich nette, freundliche, junge Frau“, meinte die Geschäftsführerin als Zeugin, „deshalb hat es mich auch so getroffen, dass sie das mit mir versucht hat“. An einem frühen Abend Anfang Juni 2016 sei sie wie so oft erschienen, habe um eine Flasche Wein gebeten und einen Fünfziger auf den Zahlteller gelegt. Sie habe das Wechselgeld herausgegeben, die Kundin habe dieses und die Flasche genommen, dann erst habe sie den Schein angefasst, berichtete die Geschäftsführerin: Und das Papier habe sich falsch angefühlt. Das Prüfgerät bestätigte den Verdacht. Die Rückseite sei unbedruckt gewesen, statt dessen habe da handschriftlich gestanden: „Umtausch beim Chef“. Sie habe die Kundin, die Richtung Ausgang unterwegs war, zurückgerufen und den Schein für falsch erklärt, berichtete die Geschäftsführerin. Von der 25-Jährigen habe sie Wein und Wechselgeld zurückverlangt, was diese auch anstandslos übergeben habe. Dann habe sie erklärt, die junge Frau als Kundin nicht mehr sehen zu wollen, was diese ohne Kommentar „schluckte“. Als die Angeklagte eine Woche später nochmals kam, um sich, wie sie sagte, zu entschuldigen, schickte die Geschäftsführerin sie nach eigener Aussage weg und informierte sie, dass die Polizei verständigt sei. Die Angeklagte, die vom Speyerer Rechtsanwalt Jan Fritz verteidigt wurde, leugnete den Vorfall nicht, allerdings habe sie nicht bemerkt, dass der Schein der Geburtstagsgutschein ihres jüngeren Bruders gewesen sei („Chef“ war der Papa). Bis zum Abitur hatte sie ein „normales“ Leben geführt, danach war offenbar alles schief gegangen: das angefangene Studium geschmissen, ebenso eine Ausbildung und Jobs. Eine Borderline-Störung war diagnostiziert worden, Therapien hatte sie abgebrochen. Stattdessen trank die junge Frau exzessiv – als die Polizei sie festnahm, hatte sie 2,6 Promille. Am Tattag habe sie unbedingt „Stoff“ gebraucht, in der Wohnung nach Geld gesucht, auch beim Bruder, habe den Schein, der in seinem Sparschwein steckte, herausgenommen und nicht gemerkt, dass es der Scherz-Gutschein war. Vorsatz oder nicht? Die Fälschung war dilettantisch, jeder hätte es sofort gemerkt. In seinem Plädoyer ging der Staatsanwalt von einer vorsätzlichen Tat aus: Hätte sie den Schein aus Versehen genommen, hätte sie anders reagiert: überrascht, erstaunt, vielleicht verlegen – nicht so ungerührt, wie sie sich verhalten hatte. Verteidiger Fritz glaubte ihr: Sie habe einfach so schnell ihren Alkohol haben wollen, dass ihr alles andere in dem Augenblick egal gewesen sei. Er beantragte Freispruch, sah höchstens eine Geldstrafe als gerechtfertigt an. Das Gericht sah es wie der Staatsanwalt, blieb aber bei der Mindeststrafe von drei Monaten, zur Bewährung ausgesetzt, und mit der Verpflichtung einer stationären Alkoholtherapie.

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