Speyer Unterkünfte für Flüchtlinge: Container-Gegner übergeben Unterschriften

Abgestempelt: Die Unterschriftenlisten der Bürgerinitiative „Speyer kann mehr als Container“ werden nun von der Verwaltung geprü
Abgestempelt: Die Unterschriftenlisten der Bürgerinitiative »Speyer kann mehr als Container« werden nun von der Verwaltung geprüft.

Der erste Schritt auf dem Weg zu einem Bürgerentscheid ist gemacht: Fristgerecht hat am Montag die Bürgerinitiative (BI) „Speyer kann mehr als Container“ ihre Listen mit 3285 gesammelten Unterschriften bei der Stadtverwaltung eingereicht.

Damit wären weit mehr Unterschriften zusammengekommen, als in Rheinland-Pfalz gesetzlich notwendig sind, um auf kommunaler Ebene einen Bürgerentscheid zu veranlassen. Bezogen auf die Einwohnerzahl hätten 2268 wahlberechtigte Speyerer ihre Unterstützung für das Begehren der BI bekunden müssen, Container als Unterkünfte für Schutzsuchende im ganzen Stadtgebiet zu verhindern.

Nun machen sich die Mitarbeiter des städtischen Wahlamts daran, die Angaben auf den Listen auf ihre Echtheit zu prüfen und mit den Daten des Einwohnermeldewesens abzugleichen. Zudem werde es „stichprobenartig“ Befragungen geben, um zu klären, ob es bei dem Unterzeichner auch wirklich um die angegebene Person handle, sagte Ernst Müller, der als Leiter der Abteilung Hauptverwaltung die Unterschriften entgegennahm.

Müller rechnet mit einem Ergebnis in etwa acht Wochen. Gilt dann das Quorum als erfüllt, muss der Stadtrat entscheiden, ob tatsächlich ein Bürgerentscheid abgehalten wird. Eine Frist, bis wann dieser stattfinden muss, gebe es nicht. Müller hält es aus Kostengründen prinzipiell für möglich, die Bürger am 9. Juni 2024, also am Tag der Kommunalwahl, auch über die Frage „Sind Sie dafür, dass auf Grundstücken der Stadt Speyer Unterkünfte in Containerbauweise für Geflüchtete errichtet werden?“ abstimmen zu lassen.

Weil sie diese Art der Unterbringung für „menschenunwürdig“ hält, hatte die BI ihre Frage so formuliert, dass sie Containern für Geflüchtete in Speyer generell einen Riegel vorschiebt. Doch formal richtet sich das Bürgerbegehren gegen den konkreten Beschluss des Stadtrats vom 20. Juli, im Bedarfsfall gegenüber dem Judomaxx eine Container-Anlage für bis zu 75 Menschen zu errichten. Hier könnte nach Müllers Einschätzung ein juristischer Fallstrick lauern. Ob die Verquickung von konkretem Standort und allgemeinem Ansinnen in der Form eines Bürgerentscheids rechtlich zulässig sei, müsse nun ebenfalls geprüft werden, betont Müller.

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