Speyer Viele Details lassen noch keine Klarheit erkennen

Vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Speyer ist die Verhandlung gegen einen 26-jährigen Speyerer fortgesetzt worden, der angeklagt ist, im Juli 2014 eine damals 19-Jährige nach einer Party vergewaltigt zu haben (wir berichteten). Noch ist das Verfahren nicht angeschlossen.

Nachdem am ersten Verhandlungstag am 2. März vor allem das Opfer als Zeugin zu Wort kam, außerdem als weitere Zeugin die damalige Freundin des Angeklagten, deren Geburtstag Anlass für die Party in Weingarten gewesen war, sagte nun ein Sachverständiger des Landeskriminalamts aus. Er hatte die Abstriche vom Körper des Opfers und des Angeklagten untersucht, außerdem die Kleidungsstücke, die die junge Frau in der fraglichen Nacht getragen hatte. Zudem wurden als Zeugen die Taxifahrerin befragt, die sie in der Nacht zum Speyerer Bahnhof gebracht hatte, der vernehmende Polizeibeamte und die Mutter der Freundin samt deren Lebensgefährten. An deren Küchentisch waren am Tag danach die Ereignisse der Nacht diskutiert worden. Viel Zeit nahm die Schilderung des Untersuchungsergebnisses der DNA-Abstriche ein. Das Gutachten lag zwar schriftlich vor. Verteidiger Steffen Christmann wollte es jedoch ganz genau wissen, schließlich hing sehr viel für seinen Mandanten davon ab. Am Abend des Folgetages nach dem Vorfall war die betroffene junge Frau laut Beweisaufnahme mit der Freundin des Angeklagten und deren Mutter ins St.-Vincentius-Krankenhaus gefahren und hatte sich dort gynäkologisch untersuchen lassen. Die Polizei war von den Verantwortlichen der Klinik benachrichtigt worden und kam mit zwei Beamten zur Vernehmung noch ins Krankenhaus. Spät in der Nacht kamen die Beamten zur Wohnung des Angeklagten zur Vernehmung. Auch von ihm wurden Abstriche genommen. Bei deren Untersuchung ergab sich: Es war keine Samenflüssigkeit feststellbar, aber eine ziemlich schwache DNA des Angeklagten im Innern des Körpers der Betroffenen, nicht jedoch außen. Diese DNA-Spur konnte durch einfachen Hautabrieb, wie sie im Alltag ständig geschieht, entstanden sein. Die Fragen des Verteidigers zielten vor allem darauf hin, mögliche Erklärungen für diesen Tatbestand zu finden. War es etwa denkbar, dass die sehr schwache Spur auf „normalem“ Weg in den Körper gelangt war, durch Sitzen auf der Couch, Benutzen derselben Handtücher, der gleichen Decke des Angeklagten? Im Prinzip schon, so der Sachverständige. Die Mutter der damaligen Freundin des Angeklagten, mit der die Mädchen das Geschehen besprochen hatten und die wohl diejenige war, die mit der Betroffenen ins Krankenhaus fuhr, hatte manche Fragen das Geschehen betreffend. Einige Details wurden bei ihr am Tisch mal so, mal so erzählt, mal wurde das Mädchen demnach vom Angeklagten die Treppe zur Wohnung getragen, mal ging sie noch alleine, mal war sie noch im Jumpsuit, den sie in der Nacht getragen hatte, aus der Wohnung gerannt, mal war sie dabei schon umgezogen. Außerdem wunderte sich die Zeugin, wieso das Mädchen die Sache nicht mit den Eltern besprechen wollte und warum deren Freund nichts vom Party-Besuch in der Vorderpfalz erfuhr. Das Gericht müsse nun die Relevanz dieser Details bewerten. Außerdem fragte sich die Zeugin, wieso der von ihrer Tochter für die Party geliehene Jumpsuit, unten aufgeschnitten und von der Betroffenen nach deren Aussage zusammengeknotet, keine Knitterfalten hatte, wie sie durch das Knoten nach ihrer Ansicht hätten entstanden sein müssen. Auf der Party sei die junge Frau sehr munter und „locker“, beschwipst, gewesen, sagte die Zeugin aus. Die Taxifahrerin sagte aus, dass sie die ziemlich verstört und ängstlich wirkende junge Frau ein gutes Stück vor dem vereinbarten Treffpunkt aufgenommen habe. Die Verhandlung wird am 30. März fortgesetzt. (adö)

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