Zweibrücken 15 Monate Gefängnis für Homburgs Ex-Oberbürgermeister Schöner

Verurteilt: Karlheinz Schöner (CDU, rechts). Neben ihm Klaus Roth (CDU), den sich die Justiz als nächsten vornimmt. ArchivFoto:
Verurteilt: Karlheinz Schöner (CDU, rechts). Neben ihm Klaus Roth (CDU), den sich die Justiz als nächsten vornimmt. Archiv

15 Monate Gefängnis, so lautet das Urteil für den früheren Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU). Die Haftstrafe war bereits vorab ausgehandelt worden. Mit dieser Strafe büßt der Politiker dafür, dass er während seiner Amtszeit kommunale Arbeiter auf seinem Privat-Grundstück arbeiten ließ und dass er für seine Hobby-Band eine städtische Musikanlage abzweigte. Das Landgericht Saarbrücken hat die Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt, was bei Haftstrafen von über einem Jahr nur unter besonderen Umständen möglich ist, die hier gegeben sind, weil Schöner als Ersttäter gilt und er schon alt ist.
Neben der Haftstrafe legte das Gericht Schöner auf, die 12.500 Euro für die Musikanlage an die Stadt zu überweisen und 5000 Euro an eine „Elterninitiative für krebskranke Kinder“ zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 17 Monaten gefordert, die Verteidigung hatte für 15 Monate plädiert.

Gericht bleibt an unterer Strafgrenze



Das Urteil war zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausgehandelt worden. Es ist rechtskräftig, wenn weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung innerhalb einer Woche widersprechen. Das Gericht blieb mit seinem Urteil an der unteren Grenze des Rahmens, den der Deal vorgesehen hatte.
Vor Schöner war im Winter sein Amtsnachfolger Rüdiger Schneidewind (SPD) zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Urteil gegen Schneidewind ist nicht rechtskräftig, sein Anwalt hat Revision beantragt. Der nächste aus dem Homburger Stadtvorstand, den die saarländische Justiz ins Visier genommen hat, ist Klaus Roth (CDU), der bis 2018 Bürgermeister von Homburg war.

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