Zweibrücken Anklage: Nazi-Symbole in der Fußgängerzone gezeigt

Mit gut 800 Teilnehmern gehörte die Zweibrücker Innenstadt am 27. Januar den Demonstranten für Freiheit und Demokratie (Foto). D
Mit gut 800 Teilnehmern gehörte die Zweibrücker Innenstadt am 27. Januar den Demonstranten für Freiheit und Demokratie (Foto). Daran konnte auch das rechtsextreme Grüppchen nichts ändern, das am Rande des Geschehens um Aufmerksamkeit buhlte.

Rechtsextremisten sollen Demonstranten für Demokratie in Zweibrücken mit Hakenkreuz-Symbolen provoziert haben. Einer von ihnen muss nun vor Gericht.

Nach einem Vorfall mit verbotenen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen einen Zweibrücker erhoben. Am Rande der Zweibrücker Demonstration für Demokratie am 27. Januar hatte eine Gruppe Rechtsextremisten in der Fußgängerzone gestanden und ausgedruckte Zettel mit Hakenkreuz-Symbolen vorgezeigt. Auf Anfrage erläuterte die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt, dass dem damals 57-Jährigen in der Anklageschrift vorgeworfen wird, „eine bildliche Darstellung der zwischen 1935 und 1945 genutzten Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz gezeigt zu haben“. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Mann die Absicht, „dass eine Vielzahl von Personen dies wahrnahm“. Dabei habe er gewusst, „dass es sich um ein verbotenes NS-Kennzeichen handelt“. Die Symbole habe er während eines „Redebeitrags“ präsentiert, den er zu einer zeitgleich mit der Demokratie-Demonstration abgehaltenen „Kundgebung“ der rechtsextremistischen Gruppe „Nationaler Widerstand“ hielt.

Die Gruppe soll anschließend behauptet haben, sie wolle mit den ausgedruckten Zetteln darstellen, wie die Flagge aussieht, deren Vorzeigen ihnen für diesen Tag von der Stadt ausdrücklich untersagt wurde. Die Polizei hatte damals mitgeteilt, dass sich acht Angehörige der Neonazi-Partei „Die Rechte“ und des sogenannten „Nationalen Widerstands“ am Eingang zur Fußgängerzone postiert hätten. Der Mann, gegen den jetzt Anklage erhoben wurde, habe zwei Zettel mit aufgedruckten Hakenkreuz-Symbolen hochgehalten. Noch am selben Tag leitete die Zweibrücker Polizei eine Strafanzeige ein.

Welche Strafen dem Mann jetzt drohen

Laut Iris Weingardt wurde jetzt die Anklage beim Amtsgericht Zweibrücken eingereicht. Nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs macht man sich strafbar, wenn man Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet oder öffentlich verwendet. Dies kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden.

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