Zweibrücken-Land Ein Wahlgesetz verhindert ehrenamtliches Engagement
Weil sie als Erzieherin in der Kita Großsteinhausen arbeitet, darf eine Frau aus Battweiler nicht für den Gemeinderat in ihrem fast 20 Kilometer entfernten Heimatort kandidieren. Das regelt das Kommunalwahlgesetz. Die Bestimmung soll verhindern, dass Interessenkonflikte auftreten. Die Kita in Großsteinhausen gehört seit anderthalb Jahren zum Kita-Verbund der Verbandsgemeinde. Alle Erzieherinnen der gemeindlichen Kindergärten sind seitdem bei der Verbandsgemeinde angestellt. Und damit greift das, was das Kommunalwahlgesetz „Unvereinbarkeit von Amt und Mandat“ nennt. Darüber ärgert sich Volker Schmitt, Bürgermeister von Großsteinhausen und Vorsitzender der Verbandsgemeinde-FDP. Er hofft, dass die Regelung in dieser engen Auslegung für kommende Wahlen gekippt wird. Auch der Büroleiter der Verbandsgemeinde, Karl-Heinz Brügel, räumt ein, dass es sich hier um einen Sonderfall handelt: „Das ist total komisch.“ Die Betroffene selbst sagt: „Es ist nicht so, dass für mich jetzt die Welt untergeht, aber ich finde die Regelung unsinnig.“
Wahlen Rheinland-Pfalz 2024: So hat die Pfalz gewählt
Verfolgen Sie live den aktuellen Stand der Auszählungen in unseren interaktiven Karten und Grafiken: Oberbürgermeister, Bürgermeister, Gemeinderäte, Kreis- und Stadträte, Bezirkstag - bei den Wahlen am 9. Juni könnte die Kommunalpolitik in Rheinland-Pfalz umgekrempelt werden. Foto: dpa /Jacob Schröter