Zweibrücken Gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Falschgeld

Das Amtsgericht Zweibrücken hat einen 38-Jährigen aus der Südwestpfalz wegen einer Reihe von Delikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte ist mehrfach einschlägig vorbestraft und sitzt zurzeit in Untersuchungshaft in der JVA Wittlich.

Die Vorwürfe waren üppig. Mit einem 16 Zentimeter langen Messer hat er seinem Drogen-Kumpel eine lebensbedrohliche Stichwunde im linken Lungenbereich zugefügt. Die eigene Mutter bedrohte er angeblich mit den Worten: „Ich bringe dich um.“ Mit einem gestohlenen Traktor ist er mehrfach durch Zweibrücken gefahren. Im Hilgard-Center entwendete er eine Flasche Grappa, er beging angeblich einen Einbruchsdiebstahl in einer Wohnung im Europaring, und schließlich brachte er im Januar und Februar falsche Fünfziger in Zweibrücken in Umlauf. Dies ist die Kurzfassung der Anklageschrift, für deren Verlesung Staatsanwältin Feß vorm Amtsgericht fast 30 Minuten benötigte. Der Angeklagte räumte über seinen Verteidiger, Max Kampschulte, jedoch lediglich den Diebstahl der Flasche Grappa im Wert von 39 Euro ein. Drei der Anklagepunkte wurden im Verlauf der Beweisaufnahme eingestellt. Erst nach Einwilligung von Amtsrichter Stefan Pick nahmen die Justizbeamten dem 38-Jährigen die Handfesseln ab. Dann begann ein fast achtstündiger Verhandlungsmarathon. Rund 20 Zeugen, darunter zwei Sachverständige und mehrere Polizeibeamte, wurden zu den Anklagepunkten befragt. Den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung am 5. April 2016 schilderte der Angeklagte als Notwehrsituation. Er sei in eine Falle gelockt und angeblich von mehreren Personen mit Bierflaschen am Kopf verletzt worden. Diese Version schilderten die geladenen Zeugen „aus der Szene“ jedoch gegenteilig. Der Verletzte gab an, dass er mit dem Angeklagten hinter der Hallplatz-Galerie in Streit geraten sei. An Details konnte er sich nicht mehr erinnern. Er lag plötzlich auf dem Boden und hatte eine stark blutende Stichwunde in der linken Brusthälfte. Er wurde in der Uniklinik Homburg fast drei Wochen intensivmedizinisch behandelt. Dazu der medizinische Sachverständige: „Der Mann hatte Glück gehabt. Die Verletzung hätte auch zu einem Lungenversagen führen können.“ Zu den Kopfverletzungen des Angeklagten führte der Sachverständige aus, dass bei Schlägen mit Bierflaschen auf den Kopf Abschürfungen entstehen. Solche konnte er aber auf Lichtbildern des Angeklagten nicht feststellen. Das Verletzungsmuster entstehe eher, wenn man hinfällt und mit dem Hinterkopf auf Glasscherben fällt. Am Tatort sind Glasscherben häufiger vorzufinden. Die übrigen Beteiligten sagten unisono aus, dass sie nichts von dem Messerangriff mitbekommen hatten. Sie hätten lediglich die Streithähne getrennt und dem Angeklagten das Messer weggenommen. Der Anklagepunkt wegen Bedrohung der Mutter wurde eingestellt, da sie vor Gericht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte. Angeblich wollte er sie nach einem Streit umbringen. Der Angeklagte erklärte, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt habe. Den Vorwurf, dass er in Stambach Mitte März 2016 einen Traktor entwendet haben und damit öfter in Zweibrücken herumgefahren sein soll, versuchte er damit zu erklären, dass er den Traktor nur ausgeliehen habe, um damit Holz zu holen. Die Odyssee des Traktor- Fahrers endete im März kurz nach Mitternacht an einer Tankstelle in der Homburger Straße. Dort kontrollierten ihn Zweibrücker Polizeibeamte und stellten den Traktor sicher. Die Anklage wegen eines Einbruchsdiebstahls im März 2016 in einer Wohnung am Europaring, wo er angeblich Münzgeld, ein Notebook und einen Golfschläger mitgehen ließ, wurde ebenfalls eingestellt. Der Geschädigte erschien trotz Ladung nicht vor Gericht. Gegen ihn wurde die polizeiliche Vorführung, die Verhängung einer Ordnungsstrafe von 200 Euro oder ersatzweise vier Tage Haft beschlossen. Im Januar und Februar 2016 wurden mehrere falsche Fünfzig-Euro-Scheine in Zweibrücken in Umlauf gebracht. Dem Angeklagten konnten nicht alle Fälle nachgewiesen werden. Demnach händigte er im Februar in der Landauer Straße einem zufällig vorbeikommenden Mann einen falschen 50-Euro-Schein aus und bat ihn, den Schein in einer Gaststätte zu wechseln. Was dieser auch tat und vor Gericht bestätigte. Der Wirtin fiel das Falschgeld erst später auf. Für eine Gefälligkeitsfahrt nach Stambach gab der Angeklagte im Februar einem weiteren Zeugen zwei falsche 50 Euro-Scheine. Erst später fiel dem Mann auf, dass es sich „um falsche Fuffziger“ handelte. Die Scheine übergab er der Polizei. Zuletzt berichtete der zweite Sachverständige über die Persönlichkeit des Angeklagten. Er stufte ihn als suchtkrank ein. Hinweise auf eine psychische Erkrankung konnte er jedoch nicht erkennen. Amtsrichter Pick stellte in der Urteilsbegründung fest, dass die Angaben des Angeklagten durch die Beweisaufnahme eindeutig widerlegt wurden. „Es wäre Ihnen zu wünschen, dass Sie eine Therapie bekommen und nach Verbüßung der Haftstrafe nicht mehr an Ihre alten Wirkungsstätten zurückkommen.“ Nach reiflicher Überlegung akzeptierte der Angeklagte das Urteil.

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