Zweibrücken Gericht: Hamburger Geschäftsmann darf keine Parkplätze auf Privatstraße markieren

Der Hamburger Geschäftsmann markierte in der Straße Parkplätze mit blauer Farbe, um sie sie zu vermieten.
Der Hamburger Geschäftsmann markierte in der Straße Parkplätze mit blauer Farbe, um sie sie zu vermieten.

Dass ein Geschäftsmann aus Hamburg Teile einer Zweibrücker Straße als Parkplätze vermietet, ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. Der Hamburger hatte bei einer Zwangsversteigerung ein Stück der Straße „Bei den Fuchslöchern“ nahe des Ixheimer Sportplatzes gekauft. Er markierte dort mehrere Parkplätze mit blauer Farbe, um sie sie zu vermieten. Dadurch wurde die Straße schmaler, und die Müllabfuhr fuhr nicht mehr in die Sackgasse ein. Deshalb forderte die Stadt den Besitzer im Oktober auf, die Markierungen zu entfernen. Damit war der nicht einverstanden, weshalb sich das Gericht mit dem Fall befassen musste. Vorm Verwaltungsgericht Neustadt scheiterte er damit, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Das Gericht kam zum Schluss, dass es sich bei der Privatstraße um eine öffentliche Straße im Sinne der Straßenverkehrsordnung handele.

Wie das Gericht seine Entscheidung begründet, lesen Sie hier.

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