Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Missverständnis in Sachen Fahrverbot: Abgemilderte Strafe vorm Amtsgericht

Der Führerschein soll in der Waschmaschine gelandet und mit gewaschen worden sein.
Der Führerschein soll in der Waschmaschine gelandet und mit gewaschen worden sein.

Am Dienstag musste sich ein 33-jähriger Ukrainer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 26 Fällen sowie Urkundenfälschung vor dem Zweibrücker Amtsgericht verantworten. Verständnisprobleme und eine Waschmaschine sorgten dafür, dass der Angeklagte eine geringere Strafe erhielt.

Staatsanwältin Elisabeth Schirmer warf dem 33-Jährigen, der seit April 2022 in Deutschland

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