Zweibrücken Straßenräuber muss fünf Jahre und sieben Monate hinter Gitter

Das Zweibrücker Landgericht.
Das Zweibrücker Landgericht.

Nach dem Urteil am Landgericht Zweibrücken schluchzte der 26-Jährige: „Ich habe nichts gemacht.“ In dem Fall geht es um eine Machete, eine schwarze Pistole und falsche Personalien.

Weil der 26-jährige Angeklagte am 20. Juli 2023 gegen 21.55 Uhr mit mindestens drei Komplizen einen 27-Jährigen in der Pirmasenser Luisenstraße überfallen und beraubt hat, muss er jetzt für fünf Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. So lautete am Mittwoch das Urteil der sechsten Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken. Der Vorsitzende Richter, Andreas Herzog, verurteilte ihn wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Und weil er gerade mal zwölf Stunden nach dieser Tat im Zweibrücker Outlet drei Sporthosen geklaut hat, floss dieser Diebstahl mit ins Urteil ein.

Bekannter des Opfers bleibt unbehelligt

An dem Abend im Juli haben der Angeklagte und ein Komplize den 27-Jährigen, der gerade in sein Auto einsteigen wollte, verfolgt, ihn mit einer Machete oder ähnlichem Gegenstand gegen den Kopf geschlagen und schwer verletzt, wie Herzog schilderte. Das stark blutende Opfer wurde zudem mit einer schwarzen Pistole bedroht. Einer von ihnen zog aus der hinteren Hosentasche des Opfers den Geldbeutel mit diversen Papieren und 200 Euro Bargeld heraus. Aus dem Auto stahlen sie das Mobiltelefon des Opfers. Mit der Beute verschwanden die Räuber.

Bemerkenswert: Den Bekannten des Opfers, der bei diesem Überfall auf dem Beifahrersitz des Autos saß, ließen die Täter unbehelligt. „Sollte es eine Abrechnung gewesen sein, hat niemand das Recht, jemanden zu überfallen“, stellte Herzog fest. „Sie hatten ein gefährliches Werkzeug verwendet“, konstatierte der Richter. Es sei bei der Beurteilung der Situation ausreichend, wenn nur einer der Täter davon Gebrauch gemacht habe.

Mit falschen Personalien ausgewiesen

Auf den „minder schweren Fall des Raubes“, wie von Verteidiger Max Kampschulte gefordert, habe die Kammer nicht entschieden, so der Richter. Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert. Der Vorsitzende hob besonders heraus, dass der Angeklagte bereits sechs Monate Haft auf Bewährung mitbringt, die er sich bei einem Gericht in Leipzig eingehandelt hatte. In Leipzig war er mehrfach auffällig geworden, als er eine Bushaltestelle demoliert, gegen die einschreitenden Polizeibeamten Widerstand geleistet und diese in obszöner Weise beleidigt hatte. Dort hatte sich der Angeklagte mit falschen Personalien ausgewiesen.

Nach dem Überfall in Zweibrücken stießen die Pirmasenser Ermittler auf den richtigen Namen: 14 Tage nach dem Vorfall fiel ihnen der gültige marokkanische Reisepass bei der Durchsuchung der Wohnung, in der der Mann sich aufhielt, in die Hände. Nach dem Urteil am Mittwoch jammerte der Angeklagte wiederholt seinem Verteidiger zu: „Ich habe nichts gemacht.“

Gegen das Urteil ist Revision möglich. Die Kammer erwartet im April einen weiteren Angeklagten, der bei dem Überfall dabei gewesen sein soll. Er sitzt in Untersuchungshaft.

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