Zweibrücken Toter Angeklagter im Mordprozess: Wohl keine Fremdeinwirkung

Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Zweibrücken liegt an der Johann-Schwebel-Straße.
Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Zweibrücken liegt an der Johann-Schwebel-Straße.

Am Dienstag konnte am Landgericht Zweibrücken das Urteil im Bubenhauser Mordprozess nicht gesprochen werden, weil der Angeklagte am Morgen des letzten Prozesstages tot in seiner Untersuchungshaft-Zelle in der JVA Zweibrücken aufgefunden wurde. Wegen des Ablebens des Angeklagten wurde der Prozess ohne Urteil beendet. Die Zweibrücker Staatsanwaltschaft ordnete ein Todesermittlungsverfahren und die Obduktion der Leiche des 37-Jährigen an. Diese wurde noch am Dienstag vorgenommen. Das vorläufige Obduktionsergebnis, so Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann, lasse erkennen, dass die Verletzungen des Verstorbenen „mit einer Selbstbeibringung vereinbar“ seien. „Weder bei der Obduktion noch im Rahmen der weiteren Ermittlungen haben sich Anhaltspunkte für die Mitwirkung einer dritten Person am Tod des Angeklagten ergeben.“ Dem 37-Jährigen war vorgeworfen worden, am 4. Dezember 2023 seine vier Jahre jüngere Ehefrau im Wohnhaus in Bubenhausen getötet zu haben.

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