Pfalz Landkreis Kusel: Keine Straußenfarm in früherem Damwildgehege in Horschbach

Strauße werden wohl nicht durch den Landkreis Kusel marschieren.
Strauße werden wohl nicht durch den Landkreis Kusel marschieren.

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat am Mittwoch keine Entscheidung darüber fällen müssen, ob ein Mann in Horschbach im Kreis Kusel eine Straußenfarm führen darf: Der Kläger aus Gerlingen bei Stuttgart nahm die Berufung zurück. Damit bleibt das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt bestehen. Dieses hatte in der ersten Instanz die Betriebserlaubnis für die Straußenfarm verweigert. Auf dem Gelände eines früheren Damwildgeheges, das der Mann aus Baden-Württemberg gekauft hatte, wollte er eine Straußenfarm eröffnen und damit fünf Arbeitsplätze schaffen. In der Ablehnung der Baugenehmigung hatte die Kreisverwaltung vor allem geltend gemacht, dass das Gelände zu steil und damit für die afrikanischen Laufvögel nicht geeignet sei.

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