Politik Beihilfe zum Suizid: Verpflichtende Beratung gefordert

Natrium-Pentobarbital als Wirkstoff für den assistierten Suizid.
Natrium-Pentobarbital als Wirkstoff für den assistierten Suizid.

Knapp ein Jahr nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommen aus dem Bundestag Vorstöße für neue gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland.

Eine Gruppe aus Abgeordneten von SPD, FDP und Linken stellte dafür am Freitag einen Entwurf vor. „Ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben darf es nicht nur auf dem Papier geben“, sagte die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr. Dazu gehöre, Zugang zu entsprechenden Medikamenten zu ermöglichen, was aber mit Schutzkonzepten zu flankieren sei. Angestrebt werden eine Debatte ohne Fraktionsvorgaben im Bundestag und Neuregelungen noch vor der Bundestagswahl im Herbst.

Tür für organisierte Angebote aufgestoßen

Nach dem Urteil aus Karlsruhe sei die Sterbehilfe derzeit straffrei, aber auch überhaupt nicht geregelt, sagte der SPD-Politiker Karl Lauterbach für die fraktionsübergreifende Gruppe. Die Richter hatten Anfang 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Das Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf – aber mit Regulierungsmöglichkeiten wie Beratungspflichten oder Wartefristen.

Staatlich organisierte Beratungsstellen

Mit dem Vorstoß will die Abgeordnetengruppe diesen Rechtsrahmen ausfüllen. „Im Zentrum steht der freie Wille des Einzelnen“, sagte Helling-Plahr. Der Gesetzentwurf sieht dafür ein „Recht auf Hilfe zur Selbsttötung“ vor. Für den Willen zum Suizid werden Bedingungen formuliert – etwa dass er „ohne unzulässige Einflussnahmen oder Druck“ gebildet wurde und „von einer gewissen Dauerhaftigkeit und inneren Festigkeit getragen“ ist. Lauterbach betonte, dazu gehörten als ein „Sicherheitsnetz“ staatlich organisierte Beratungsstellen, damit Suizidhilfe etwa nicht für psychisch Kranke in Frage komme.

Auch die beiden Grünen-Parlamentarierinnen Renate Künast und Katja Keul legten einen Vorschlag vor. Es gehe darum, Betroffenen mit klaren Kriterien einen Zugang zu bestimmten Betäubungsmitteln zu schaffen, sagte Künast. „Wir unterscheiden im Verfahren zwischen denen, die an einer schweren Erkrankung leiden, und dem Suizidwunsch aus anderen Gründen.“ Keul sagte, vor der Abgabe tödlicher Mittel sei eine verpflichtende Beratung angemessen und verhältnismäßig.

x