Meinung Google-Einkauf: Zum Wohle der Verbraucher

Google hat seine Marktmacht missbraucht, urteilten die Richter am EuGH.
Google hat seine Marktmacht missbraucht, urteilten die Richter am EuGH.

Das Urteil gegen Google zeigt, dass die EU gewillt ist, die geltenden Regeln gegen die übermächtigen Internetgiganten anzuwenden.

Die Welt im Internet hat sich in den vergangenen Jahren in einer atemberaubenden Geschwindigkeit verändert. Nicht alle Entwicklungen sind zum Wohle des Verbrauchers verlaufen. Aus diesem Grund hat sich die EU zum Ziel gesetzt, den großen Konzernen Zügel anzulegen, die einen fairen Wettbewerb ermöglichen sollen. So ist auch das aktuelle Urteil gegen Google zu sehen.

Als Brüssel zuletzt umfassende Regeln für das Internet verabschiedete, war die Welt eine andere. Google war gerade gegründet und Amazon verkaufte hauptsächlich Bücher. Die grenzübergreifende Macht einiger Internetgiganten war nicht absehbar. Anfangs noch belächelt, wird das Tun der EU inzwischen weltweit mit großem Interesse verfolgt. Auch in den USA machen sich nun Gerichte daran, die Macht der Konzerne einzuschränken. Zentrales Problem ist, dass der Gesetzgeber mit dem bestehenden Wettbewerbsrecht den Praktiken im Internet nicht mehr beikommt. Deshalb werden zum Beispiel Unternehmen, die wie eine Art Türsteher den Zugang zu einer oder mehreren Plattformen kontrollieren, bestimmte Verhaltensweisen direkt verboten. Auf der schwarzen Liste steht unter anderem, eigene Angebote bei Rankings besserzustellen.

Doch der Kampf für mehr fairen Wettbewerb ist ein Marathon, die Internetgiganten werden stets nach Schlupflöchern suchen. Das Urteil gegen Google zeigt aber, dass die Richter gewillt sind, die von der EU vorgegebenen Regeln anzuwenden und auch gegen die Internetgiganten umzusetzen. Das ist eine sehr gute Nachricht für die Verbraucher.

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