Donald Trump Sonderermittler sieht keine präsidiale Immunität
Bei seinen Versuchen, die Verkündung seiner Wahlniederlage 2020 zu verhindern, habe Trump privat gehandelt und könne sich daher nicht auf die präsidiale Immunität berufen, erklärte Sonderermittler Jack Smith in einem am Mittwoch (Ortszeit) freigegebenen Gerichtsdokument. Das von der zuständigen Richterin Tanya Chutkan freigegebene Dokument umfasst 165 Seiten Text, der weitgehend geschwärzt wurde. Smith argumentiert darin: „In ihrem Kern waren die Maßnahmen des Beschuldigten ein privates kriminelles Vorgehen.“ Trump habe als Kandidat und nicht in seiner offiziellen Funktion als Präsident gehandelt und zu seinem Machterhalt Straftaten begangen.
Weiter wirft der Sonderermittler Trump vor, der Republikaner habe nach seiner Niederlage gegen den heutigen demokratischen US-Präsidenten Joe Biden bei der Wahl 2020 „mit Hilfe privater Komplizen eine Reihe zunehmend verzweifelter Pläne“ geschmiedet, „um die rechtmäßigen Wahlergebnisse in sieben Staaten, die er verloren hatte, zu kippen“. Für sein Vorhaben habe Trump im großen Umfang private Akteure und die Strukturen seines Wahlkampfteams genutzt.
Laut Oberstem Gerichtshof weitreichende Immunität
Der Oberste Gerichtshof der USA hatte im Juli auf Antrag Trumps den US-Präsidenten eine weitreichende Immunität gegen strafrechtliche Verfolgung für Amtshandlungen gewährt. Für als privat eingestufte Handlungen gilt dieser Schutz hingegen nicht.
Trump übte in seinem Onlinenetzwerk Truth Social scharfe Kritik daran, dass Richterin Chutkan das Dokument mit Smiths Vorwürfen zur Veröffentlichung freigab. Ein Prozess in dem Verfahren wegen Wahlmanipulation ist vor der Präsidentschaftswahl nicht zu erwarten.