Handel RHEINPFALZ Plus Artikel Immer wieder sonntags – der Streit um die Öffnungszeiten im Outlet Zweibrücken

Blick in eine Ladenstraße im Fashion Outlet Zweibrücken.
Blick in eine Ladenstraße im Fashion Outlet Zweibrücken.

Nicht nur an Werktagen, sondern seit 2007 auch an jedem Sonntag in den Ferien lockt die Konsumwelt im Outlet Zweibrücken. Dieses Sonderrecht ist Gegenstand einer Prozess-Serie, die noch Jahre andauern könnte. Ein Rück- und ein Ausblick.

In den 1990er-Jahren von den US-Streitkräften aufgegeben, gilt der Flugplatz Zweibrücken als das größte nachmilitärische Konversionsprojekt in Rheinland-Pfalz. Teil der Bemühungen, dem nachfolgenden zivilen Passagier-Flughafen wirtschaftlich auf die Beine zu helfen, war die Ansiedlung eines Outlet-Fabrikverkaufs. Der Linienverkehr ist seit zehn Jahren Geschichte, aber das Outlet hat sich als Erfolgsstory erwiesen: Bis zum Frühjahr 2027 wird sich das Zweibrücker Outlet um bis zu 50 neue Designerläden erweitert haben – von heute 21.000 auf dann 29.500 Quadratmeter Verkaufsfläche. Und schon seit 2007 darf das Center an zahlreichen Sonntagen im Jahr seine Tore für die Kundschaft öffnen.

Genau deshalb hatte der Einzelhandelsverband Rheinhessen-Pfalz schon Anfang 2006 massive Wettbewerbsnachteile auf den Einzelhandel in Pfälzer Städten zukommen sehen. Stein des Anstoßes war ein Vorschlag des damaligen Mainzer Wirtschaftsstaatssekretärs Günter Eymael (FDP), dem Fabrikverkauf, der damals noch Designer Outlet Zweibrücken (DOZ) hieß, elf bis zwölf weitere Sonntage im Jahr zuzugestehen, an denen das Einkaufen erlaubt ist – über die vier verkaufsoffenen Sonntage hinaus, die in Pfälzer Kommunen ohnehin erlaubt und üblich sind. Wer den Outlet-Verantwortlichen diesen Wunsch erfülle, meinte Eymael damals, der steigere am Flughafen in Zweibrücken die Kundenfrequenz und kurble die regionale Wirtschaft an.

Die Sondergenehmigung

Während der Einzelhandelsverband und die Industrie- und Handelskammer (IHK) Pfalz protestierten, erteilte die Landesregierung dem Konsumparadies im März 2007 eine Sondergenehmigung. Nämlich an bis zu zwölf zusätzlichen Sonntagen im Jahr zu öffnen – in den Oster-, Sommer- und Herbstferien. „Wir freuen uns, das ist toll“, frohlockte die damalige DOZ-Chefin Regina Leitner und lud die Kundschaft für den 15. April 2007 zum ersten Sonder-Sonntagsshopping ein.

Um den Zweibrücker Flughafen zu unterstützen, so hieß es damals seitens des Landes, müsse man den Urlaubern, die dort gen Mallorca und Antalya abheben, Gelegenheit geben, sich mit Reisebedarf einzudecken – von Sonnencreme und Badesachen bis zu Proviant für unterwegs. Und weil Flugzeuge am Zweibrücker Flughafen auch sonntags starteten, müssten die Passagiere auch am Tag des Herrn ein Warenangebot vorfinden. Was wiederum die offizielle Begründung der rheinland-pfälzischen Landesregierung für die Ferien-Sonderregel zum Sonntagsverkauf lieferte.

Andrang beim Outlet.
Andrang beim Outlet.

Theoretisch hätte davon nicht nur das Outlet profitieren sollen. Denn die Landesverordnung vom 13. März 2007 galt für alle Geschäfte im „näheren Einzugsgebiet des Flugplatzes Zweibrücken”. Allerdings gab und gibt es dort keine weiteren Verkaufseinrichtungen, die davon Gebrauch machen könnten.

Was folgte, waren weitere Proteste von Handelsverbänden und Nachbarstädten. Und mehrere Eigentümerwechsel des Shopping-Zentrums: Aus dem DOZ wurden zunächst die Style Outlets der spanischen Erwerberfirma Neinver; inzwischen trägt die Anlage den Namen Fashion Outlets Zweibrücken, unter der Ägide des 2014 gegründeten Via-Konzerns.

Flughafen geht in die Insolvenz

Apropos 2014: Im Herbst jenes Jahres entschied der damalige Brüsseler EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia, der Zweibrücker Flughafen habe unrechtmäßig Beihilfen vom Land Rheinland-Pfalz kassiert und müsse deshalb 57 Millionen Euro zurückzahlen. Für den Airport war das eine Katastrophe: Die immense Rückforderung trieb ihn in die Insolvenz, er verlor seinen Status als Verkehrsflughafen und wurde an die Trierer Triwo AG verkauft.

Herabgestuft zum „Sonderlandeplatz“ ohne kommerziellen Linienverkehr, finden hier seit 2014 keine regelmäßigen Starts und Landungen von Urlaubsfliegern mehr statt. Ergo müssen vor Ort auch keine Passagiere mehr Sonnencreme und Badeschuhe kaufen – weder werk- noch sonntags.

Zwar hatten die Glitzerläden im benachbarten Outlet derlei Reisebedarf ohnehin kaum im Sortiment. Aber bis zu 16 verkaufsoffene Sonntage, die gibt es dort nach wie vor. Und noch immer muss Günter Eymaels inzwischen nostalgische Reisebedarfs-Begründung aus dem Jahr 2007 dafür herhalten.

Streitapfel Betty Barclay

2021 trat Steffen Jost auf den Plan, damals Betreiber von Modegeschäften am Stammsitz Grünstadt sowie in Landau, Frankenthal, Worms und Bruchsal, zudem Präsident des Handelsverbandes Textil-Schuhe-Lederwaren (BTE). Er argumentiert, dass ihm das Fashion Outlet viele Kunden abspenstig macht, die eigens aus der Süd- und Vorderpfalz zum Shopping nach Zweibrücken fahren. Der Grünstadter zog vor Gericht, klagte aber nicht gleich gegen das ganze Fashion Outlet, sondern gegen die Modefirma Betty Barclay, die dort einen Fabrikverkaufsshop unterhält. Textilien von Betty Barclay finden sich auch im Sortiment von Steffen Josts Modehäusern, von denen jedes einzelne nur viermal im Jahr sonntags öffnen darf – eben an den örtlichen verkaufsoffenen Sonntagen. Dagegen bedient Betty Barclay die Kunden im Laden im Zweibrücker Outlet an bis zu 16 Sonntagen im Jahr. In einem Muster-Rechtsstreit will Jost ein Verbot der verkaufsoffenen Feriensonntage im Outlet erzwingen – mit Betty Barclay als Stellvertreter für die anderen Läden im Fabrikverkauf. Die Sonderrechte für das Outlet hält er für rechtswidrig, nennt sie eine „unlautere Geschäftshandlung“.

Das Landgericht Zweibrücken erkannte in einem ersten Urteil vom 15. Oktober 2021 keinen unlauteren Wettbewerbsvorteil für Betty Barclay. Dagegen legte Jost Berufung ein – mit dem Resultat, dass das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken als zweite Instanz am 4. August 2022 Josts Klage abwies. Das OLG erinnerte daran, dass das Land die Sonntagsöffnungen ja per gültiger Verordnung erlaube. Und wenn das so sei, dann könne der sonntägliche Barclay-Verkauf im Outlet auch nicht gegen das Recht verstoßen. Dass es auf dem Zweibrücker Flugplatz längst keinen Linienflugverkehr mehr gibt, spiele keine Rolle.

Stein des Anstoßes: Der Betty-Barclay-Shop im Zweibrücker Outlet.
Stein des Anstoßes: Der Betty-Barclay-Shop im Zweibrücker Outlet.

Revision erfolgreich

Das wollten Jost und seine Anwälte nicht auf sich sitzen lassen. Sie gingen beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in Revision, und tatsächlich ließ der Vorsitzende Richter in der Karlsruher Verhandlung am 27. Juli 2023 deutlich durchblicken, dass der Sonntagsverkauf sehr wohl an die Existenz eines Linienflugbetriebs gebunden sein könnte. Denn änderten sich die äußeren Umstände, so der BGH, müsse man auch die darauf basierenden Verordnungen neu prüfen. Denn diese könnten rechtswidrig geworden sein.

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