Kultur Südpfalz Aus fünf mach vier

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Fünf Pfarreien wollten ihn, den Boßweiler Altar. Nun sind es nur noch vier (siehe die Seite Südwestdeutsche Zeitung von gestern). Und auch das Bischöfliche Denkmalamt ist interessiert daran, allerdings für die Unterbringung im Dom.

Seit März 2016 wird nach einem geeigneten Standort gesucht. Mit einer Entscheidung ist im zweiten Quartal des Jahres zu rechnen, so der Pressesprecher des Bistums Speyer, Markus Herr, auf RHEINPFALZ-Anfrage. Der begehrte Altar aus dem 15. Jahrhundert stand in der mittlerweile ehemaligen Kirche St. Ludwig in der Speyerer Korngasse. Nachdem im März 2014 die Entscheidung gefallen war, Bistumshaus und Ludwigs-Kirche zu verkaufen, begann die Suche nach einem neuen Standort. Der Altar hat eine lange Geschichte. Der bischöfliche Sekretär von Nikolaus von Weis und spätere Domkapitular, Wilhelm Molitor, hatte die Tafeln 1860 in Boßweiler bei Grünstadt in der Kirche entdeckt, der Bischof sie anschließend mitgenommen, da der damalige Pfarrer aufgrund des schlechten Zustands der Tafeln keine Verwendung mehr für sie hatte. Von wem die Tafeln stammen, ist unklar. Molitor ließ die Tafeln restaurieren und vermachte sie dem Dom für den gotischen Altar in der Katharinenkapelle. Dort stand der Altar bis 1958, wurde dann aufgrund der Schäden durch Feuchtigkeit restauriert. Die Pfarreien Neuleiningen, Boßweiler, Deidesheim, Burrweiler und Landau Heiliger Augustinus hatten 2016 ihr Interesse bekundet. Mittlerweile hat sich Landau zurückgezogen. „Für die Pfarrei Heiliger Augustinus wurde mit einem Barockaltar aus Freinsheim inzwischen eine andere Lösung gefunden“, so Herr. In allen anderen Kirchen laufen bis Ende Februar laut dem Pressesprecher Klimamessungen. Gemessen werden hierbei die Luftfeuchtigkeit und die Raumtemperatur. „Auf der Grundlage der Messergebnisse wird das Bischöfliche Denkmalamt voraussichtlich im März eine fachliche Einschätzung abgeben“, so Herr. Im Fokus stehen neben den klimatischen Bedingungen auch die Sicherheitsaspekte, die Besucherfrequenz, die Öffnungszeiten der Kirchen, der kunst- und kulturhistorische Kontext sowie die architektonische Einbindung in den Kirchenraum. Die Einschätzung durch das Bischöfliche Denkmalamt bildet die Grundlage für die Beratung durch den Diözesan-Vermögensverwaltungsrat, den Allgemeinen Geistlichen Rat und die Entscheidung des Bischofs. Die Beratungen zu diesem Thema sind voraussichtlich im zweiten Quartal. |ccd

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