Rheinpfalz Den Staat nicht anerkannt

Aus Gründen des Waffenrechts hatte sich ein 56-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Rodalben am Dienstag vor dem Kreisrechtsausschuss zu verantworten. Im Verlauf der Sitzung sah er sich auch zunehmend des Verdachts des Reichsbürgertums ausgesetzt.

Während der Vorsitzende Christian Schwarz den Besitz von Waffen „nicht gerade als Lappalie“ bezeichnete und betonte, dass die „Faktenlage im Rahmen des Waffenrechts“ zu bewerten sei, argumentierte der Anwalt der Gegenseite mit „sehr eng gesetzten Grenzen“ im Waffenrecht und Deutungsspielraum. Zwar wurde der Waffenbesitz inzwischen widerrufen und der Jagdschein für ungültig erklärt, weil aber der Beschuldigte im Staatsangehörigkeitsausweis Bayern als Geburtsland angegeben hatte, war die Justiz in Sachen Reichsbürgertum auf ihn aufmerksam geworden. Schon aus der Abteilung Verkehr waren über Bußgeldverfahren Indizien für diesen Tatbestand zutage gefördert worden. In kurzen Zeitabständen, sagte Schwarz, habe der Beschuldigte durch Ordnungswidrigkeiten wie erheblich überhöhter Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften acht Punkte im Flensburger Register bekommen. Zeugenaussagen bestätigten, dass er in Stellungnahmen mehrfach die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in Zweifel gezogen habe. Schwarz verwies besonders auf ein Schreiben der Kreisverwaltung, das an den Beschuldigten wegen Ordnungswidrigkeiten ergangen war. Es sei ungeöffnet zurückgekommen mit der Begründung, die Post sei „nicht rechtskonform“ zugestellt worden. „Er hat behördliche Post ungeöffnet zurückgeschickt.“ Es lägen zudem mehrere Einlassungen vor, aus denen hervorgehe, dass der Beschuldigte den Bestand der Bundesrepublik mit der damit einhergehenden Rechtsordnung bezweifle. Dafür gebe es ein Schreiben aus dem Polizeipräsidium Rhein-Pfalz. Schwarz lehnte deshalb auch das Ansinnen des Anwalts ab, ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt bei einem vergleichbaren Fall zum Maßstab zu nehmen. „Das war kein einmaliger Ausrutscher“, verlautete dazu zur Begründung. Auf den Einwand des Anwalts, die Vorgänge gehörten der Vergangenheit an, „in letzter Zeit“ sei hier nichts Derartiges mehr passiert, entgegnete der Vorsitzende, die Vergangenheit stehe auch als „Ausdruck einer Gesinnung“. Indessen gab Schwarz dem Antrag statt, der anwaltlichen Seite alle ihr seither unbekannt gebliebenen Unterlagen noch zuzustellen. Schwarz setzte deshalb die Sache auf wegen der Ferien noch nicht bestimmte Zeit aus. Ob es noch einmal zu einer Behandlung im Kreisrechtsausschuss kommt, blieb offen. Ansonsten ergeht die Entscheidung im schriftlichen Verfahren. „Ich habe meine Strafen bekommen und Bußgeld bezahlt, und ich bezahle eine Menge Steuern“, verteidigte sich der Beschuldigte. Wie in der Sitzung mitgeteilt wurde, geht er einer beruflich geregelten Tätigkeit nach. Allerdings sah er sich in der Sitzung mit erdrückend schwerwiegenden Anschuldigungen konfrontiert.

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