Rheinpfalz Ex-OB droht zweites Verfahren

Am 5. April hatte ihn das Landgericht Saarbrücken wegen Untreue im Amt und Vorteilsannahme zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Jetzt steht dem Homburger Ex-Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU) weiterer Ärger mit der Justiz ins Haus: Die Staatsanwaltschaft ermittelt in zwei weiteren Angelegenheiten gegen ihn.

Tatsächlich, so bestätigte gestern auf Anfrage Mario Krah, der Sprecher der Saarbrücker Staatsanwaltschaft, seien gegen Schöner „hier noch zwei Ermittlungsverfahren anhängig“. In der ersten Angelegenheit werde neben dem Alt-OB auch der Inhaber einer Elektrofirma beschuldigt. Die Staatsanwaltschaft gehe jetzt dem Verdacht nach, Schöner habe für die Stadt Homburg mit dem Elektro-Unternehmer „Rahmenverträge zur Betreuung elektrischer Anlagen der Stadt geschlossen“. Im Gegenzug habe der „Mitbeschuldigte“, also der Elektriker, die Elektroanlage in Schöners Privathaus „kostenlos ertüchtigt“. Dem zweiten der beiden neuen Verfahren gegen Schöner liege der Verdacht zugrunde, dass der heute 67-Jährige seinerzeit als Oberbürgermeister „möglicherweise 2012, 2013 und 2014 die Stromkosten der ,Fiesta Italiana’ der Stadt zugeschlagen“ habe, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, „obwohl diese der Genehmigungslage nach vom Veranstalter hätten getragen werden müssen“. Die „Festa Italiana“ war vor Jahren als sommerliches Freundschaftsfest italienischer Gastwirte ins Leben gerufen worden. Später mauserte sich die „Festa“ immer mehr zum gesellschaftlichen Ereignis mit hochpreisigen Speisen und Getränken sowie Popstars wie Umberto Tozzi oder der Band Glasperlenspiel.

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