Rheinpfalz Hütte verbessert oder erhalten?

Muss eine Hütte, die nur in der Freizeit genutzt wird, aber im Außenbereich liegt und einst ohne Baugenehmigung errichtet wurde, ganz oder zum Teil abgerissen werden? Diese Frage, die im engen Zusammenhang mit der sogenannten Pirmasenser Amnestie steht, beschäftigte den Kreisrechtsausschuss.

Die Hütte steht seit 1957 in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben. Ihre Beseitigung hat das Bauamt des Kreises angedroht. Dagegen haben die Eigentümer Widerspruch eingelegt. Unstrittig war, dass die Hütte ohne Baugenehmigung errichtet worden war und dass sie im Außenbereich steht. Dass sie nach Meinung der Eigentümer dennoch nicht abgerissen werden musste, steht im Zusammenhang mit der Pirmasenser Amnestie. Die besagt, dass ohne Baugenehmigung vor 1967 errichtete Bauten im Außenbereich geduldet werden, sofern nur Reparaturen vorgenommen werden, die den ursprünglichen Zustand der Gebäude erhalten. Wird ein Gebäude funktional verbessert und aufgewertet durch die Arbeiten, erlischt die Amnestie, das Gebäude muss dann weg. Arbeiten an Dach und Terrasse der Hütte haben nun wieder genau diese Frage aufgeworfen: Waren die vorgenommenen Arbeiten so minimale Eingriffe in die Substanz des Baus, dass die Amnestie weiter greift, die Hütte stehen bleiben kann, oder waren sie so massiv, dass die Hütte weg muss? Die Reparatur am Freisitz war nicht amnestieschädlich, steht für den Anwalt der Hütteneigentümer fest. Die vorgenommenen Arbeiten daran seien mit den einfachsten Materialien – Pfosten, Dachauflagen – vorgenommen worden. Deshalb handele es sich um eine Maßnahme, die die Substanz der Hütte erhalte, und das sei durch die Amnestie erlaubt. Es handele sich nicht, wie das Bauamt des Kreises argumentiert, um eine Verbesserung des Baus. Zudem mache der Freisitz nicht mal fünf Prozent des Gebäudes aus. Der Kreis sieht das ganz anders: „Das Dach ist komplett neu und auch der Freisitz ist neu“, steht für das Bauamt fest. Deshalb greife die Amnestie nicht mehr. Genau das sei die entscheidende Rechtsfrage, hob Vorsitzender Christian Schwarz hervor: Dienten die Arbeiten der Substanzerhaltung oder der Erneuerung? Für den Ausschuss nicht ganz einfach, da der vorherige Zustand der Hütte nicht bekannt sei. Es gibt zwar schriftlich vorliegende Aussagen von älteren Verwandten der Eigentümer und Bekannten, dass die Hütte so, wie sie jetzt aussehe, im Prinzip schon immer ausgesehen habe. Genutzt worden sei sie vor allem für private Treffen im Freundeskreis und für kleine Feiern. „Was uns fehlt, sind Bilder von früher“, sagte Schwarz. Die wären für eine Entscheidungsfindung hilfreich. Dass es keine Bilder von früher gebe, gerade wenn dort immer wieder gefeiert wurde, sei schwer zu glauben, sagte der Vertreter des Bauamtes. Aber auch ohne Bilder von früher seien die Eingriffe am Dach – es sei massiv in die Trägerkonstruktion des Faches eingegriffen worden – nicht mehr von der Amnestie gedeckt. Für diese Dachkonstruktion brauche es zum Beispiel eine Baugenehmigung, die für das Gebäude nicht zu bekommen wäre. Da die Positionen klar auseinanderlagen, muss jetzt der Kreisrechtsausschuss entscheiden, was mit der Hütte passiert.

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