Rheinpfalz Landgericht verurteilt früheren Homburger OB Karlheinz Schöner zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis

Ex-OB Karlheinz Schöner.   Archivfoto: Moschel
Ex-OB Karlheinz Schöner. Archivfoto: Moschel

Homburgs Ex-Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU) ist gestern zu 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Dass das Urteil im unteren Bereich des Strafrahmens ausfällt, verdankt er seinem Geständnis. Doch dessen Ernsthaftigkeit wurde gestern vom Staatsanwalt bezweifelt.

Das hätte der Ex-Rathauschef billiger haben können: Am 28. Januar, dem ersten der neun Verhandlungstage, hatte Richter Bernd Weidig eine Abkürzung des Verfahrens angeboten. Damals wäre Schöner bei einem frühen Geständnis noch mit neun oder zehn Monaten auf Bewährung davongekommen. Auch bei einer solchen Strafe hätte ihm schon die Kürzung seiner Altersbezüge gedroht – bei neun Monaten wäre dies aber keine zwingende Folge gewesen. Mit dem gestrigen Urteilsspruch wird sich Schöners „versorgungsrechtliche Situation deutlich verschlechtern“, stellte Weidig fest. Als Schöner sich am 27. März dann doch noch „schweren Herzens“, so der Richter, zu einem Geständnis durchringen konnte, einigte sich die Kammer mit Anklage und Verteidigung auf einen „Deal“, der nun deutlich heftiger ausfällt: Eine Haftstrafe, die 15 Monate nicht unter- und 18 Monate nicht überschreiten soll.

Schuld-Anerkenntnis

Außerdem musste Schöner eine Schuld-Anerkenntnis vorlegen, in dem er die Bezahlung der 12.500 Euro teuren Verstärkeranlage verspricht, deren zweifelhafter Ankauf auf Stadt-Kosten ihm vorgeworfen wurde. Wegen Untreue im schweren Fall und wegen Vorteilsannahme wurde er zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Neben den zu zahlenden 12.500 Euro hat er 5000 Euro an die Elterninitiative krebskranker Kinder zu entrichten. Damit folgt das Urteil dem Antrag der Verteidigung.

Schöners Anwalt Guido Britz sagte nach dem Urteilsspruch zur RHEINPFALZ, dass man wohl keine Revision einlegen werde.

Auch Schneidewind verurteilt

Nachdem Schöners Amtsnachfolger Rüdiger Schneidewind (SPD) am 21. Februar seinerseits wegen Untreue zu 15 Monaten Haft verurteilt worden war, hatten Homburger Kommunalpolitiker und Wirtschaftsvertreter das Schneidewind-Urteil harsch kritisiert und mangelnde Verhältnismäßigkeit beklagt. Auf diese Wortmeldung hat sich Richter Weidig gestern offenbar bezogen, als er in seiner Urteilsbegründung die rhetorische Frage erhob, ob hier „an einem Kommunalpolitiker ein Exempel statuiert“ werden solle. „Die Antwort lautet eindeutig Ja“, erklärte Weidig, dass einem „Normalverbraucher“ bei Verurteilung wegen Untreue „höchstens fünf Jahre Haft“ drohten, während ein gewählter Amtsträger mit bis zu zehn Jahren rechnen müsse. Weidig: „Wer das Vertrauen der Öffentlichkeit missbraucht, wird härter bestraft als ein Normalbürger.“

Keine Transparenz

Laut Weidig muss sich Schöner vorwerfen lassen, dass er als OB das Gebot der Transparenz grob verletzt habe. An seinem allerletzten Amtstag habe er die Musikanlage angeblich für die musikalische Früherziehung bestellt, ohne die Musikschul-Leiterin vorher gefragt zu haben, ob diese die Geräte überhaupt braucht. Schöner habe die Anlage „im Alleingang“ bestellt, von seinem Fahrer abholen lassen, den Rechnungsbetrag in drei unverdächtig anmutende Einzelposten von je rund 4000 Euro aufgesplittet und die Anlage schließlich zu sich selbst beziehungsweise in den Keller seiner Band schaffen lassen, wo sie 703 Tage blieb, ohne dass die Stadt Homburg über den Verbleib informiert wurde.

Dass der Kauf der Bühnenanlage aus Spendengeldern bezahlt wurde, die Schöner anlässlich seines 60. Geburtstags mit dem angeblichen Zweck „Musikalische Früherziehung in Kindergärten und Schulen“ bei Bürgern eingesammelt hatte, wertet Weidig als „pflichtwidrigen Einsatz von Mitteln. Und genau das ist Untreue. Da spielt es auch keine Rolle, ob der Kauf der Anlage gezielt für die Rockband geplant war oder nicht.“

Ein-Euro-Jobber in der Bredouille

Vorteilsannahme habe Schöner bei der Affäre rund um die Arbeiten eines Trupps der Ein-Euro-Jobber-Gesellschaft Aquis begangen, indem er die Arbeiter widerrechtlich auf seinem Privatgrundstück einen Gartenzaun errichten ließ – während deren Arbeitszeit für die öffentliche Hand.

Weidig wertete Schöners Geständnis als „glaubhaft und valide“. Staatsanwalt Andreas Kächele wollte Schöner indes nicht abnehmen, dass dessen Urteil „von aufrichtiger Reue geleitet“ wurde. Zudem habe der Angeklagte in seinem Prozess „viele Leute in die Bredouille gebracht“. Die Ein-Euro-Jobber habe er dazu gebracht, ihre Pflichten zu verletzen und womöglich die Entlassung zu riskieren.

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