Rheinpfalz Von Mängeln nicht überzeugt

Mängel im Bereich Heizung und Schornstein hatte der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister bereits Ende 2015 in einem Haus in der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben festgestellt. Nachbessern hieß die Aufgabe für den Hauseigentümer. Der weigerte sich zunächst. Nun beschäftigte der Fall den Kreisrechtsausschuss.

Eine bessere Belüftung und die schadhafte Mündung der Abgasleitung im Dach erneuern, waren unter anderem geforderte Maßnahmen. Doch bis 2017 hatte der Hauseigentümer nichts gemacht. Deshalb bekam er Post vom Kreis. Sollte er die Mängel bis Anfang 2018 nicht beseitigt haben, werde ein Zwangsgeld in Höhe von insgesamt 700 Euro festgesetzt. Dazu kam noch eine Gebühr von 125 Euro. Gegen diesen Bescheid hatte der Mann Widerspruch eingelegt. Das sei ein Missverständnis: Es sei ausreichend Lüftung vorhanden und baulich habe er nichts verändert, nachdem er das Haus gekauft hatte, erklärte der Hauseigentümer in diesem Widerspruch. Die Anlage sei zuvor bereits abgenommen gewesen. Weil die Mängel nicht beseitigt waren, wurde das angedrohte Zwangsgeld festgesetzt. Gegen diesen Bescheid ging jedoch kein Widerspruch ein, weshalb die Zahlung bestandskräftig ist. Im Juli dieses Jahres teilte der Bezirkschornsteinfeger nun mit, dass auch die Mängel behoben seien. Alles gut? Von wegen! „Also, Mängel behoben, alles gut“, sagte der Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses, Christian Schwarz. Von wegen. Der Hauseigentümer wollte sich trotzdem verteidigen. Denn keiner der Mängel, die ihm seitens des Bezirksschornsteinfegermeisters aufgezeigt worden seien, seien tatsächlich Mängel gewesen, war er überzeugt. Das wolle er beweisen. Und für diese Beweisführung suche er die richtige Stelle. Nach Auffassung des Mannes sei der Bereich ausreichend belüftet gewesen. Bemängelt hatte der Bezirksschornsteinfegermeister auch den Ausgang der Belüftungsanlage aus Kunststoff. Dieser sollte, so lautete die Forderung, in Metall ausgeführt sein, da Kunststoff nicht das richtige Material sei. Zudem wollte der Schornsteinfeger eine zweite Öffnung im Dach. Beides hat der Mann inzwischen machen lassen, aber nichts davon sei für ihn plausibel, sagte der Hauseigentümer. Auch das Zwangsgeld hat der Mann bezahlt. 1450 Euro habe er überwiesen, erklärte er. Das wunderte nun die Kreisvertreter. Denn Zwangsgeld sei nur in Höhe von 700 Euro festgesetzt worden. Im Verlauf der Diskussion kam die Vermutung auf, dass der Mann sowohl den Bescheid über das Zwangsgeld als auch die nachfolgende Mahnung bezahlt habe. Sollte es zu einer Überzahlung gekommen sein, erhält der Mann 700 Euro zurück. Das Zwangsgeld, das er gezahlt hat, sei aber für ihn verloren. Auch, wenn er die Mängel hat beheben lassen, erklärte ihm ein Vertreter des Kreises. Schwarz wies den Mann darauf hin, dass er kein Fachmann für Heizungs- und Abgasanlagen sei. Wenn er darauf bestehe, fachlich überprüfen zu lassen, ob die technischen Forderungen gerechtfertigt waren, müsse er Klage bei Gericht einreichen. Für den Kreisrechtsausschuss sei die Sache klar, da die Mängel laut Bezirksschornsteinfeger behoben seien. Ob es ein Gericht für notwendig erachte, vor diesem Hintergrund ein Gutachten in Auftrag zu geben, wisse man natürlich nicht. Zunächst beharrte der Mann auf einem Bescheid durch den Kreisrechtsausschusses, um klagen zu können. Nach einer längeren Diskussion, verbunden mit der Erkenntnis, dass sein Widerspruch keine Chance hat, überlegte es sich der Mann noch einmal und zog den Widerspruch zurück. Auch vor dem Hintergrund, dass schon der Bescheid des Ausschusses weitere Kosten verursacht hätte.

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