Kreis Bad Duerkheim Zur Sache: Der Kreisrechtsausschuss

Der Kreisrechtsausschuss des Landkreises Bad Dürkheim hat die Aufgabe, über Widersprüche von Bürgern gegen behördliche Entscheidungen zu befinden. Das Gremium besteht aus zwei hauptamtlichen Vorsitzenden – beim Kreis angestellte examinierte Juristen – und 39 ehrenamtliche Beisitzer. An einer Sitzung nehmen immer ein Vorsitzender und zwei Beisitzer teil. „Die Höhe des Entgeltes ist in der Landesverordnung über die Sitzungsvergütung der Beisitzer bei den Stadt- und Kreisrechtsausschüssen geregelt“, informiert Kreissprecherin Sina Müller auf Anfrage. Demnach erhalten Beisitzer fünf Euro pro Stunde. Für jeden gefahrenen Kilometer gibt es 30 Cent. Weitere Auslagen beziehungsweise Vergütungen werden individuell berechnet. „Der Ausschuss tagt in der Regel einmal monatlich, je nach Bedarf aber auch öfter oder seltener“, berichtet Müller. Nicht jeder Widerspruch werde verhandelt. „Manchmal wird das Anliegen in der zuständigen Abteilung mit dem Widerspruchsführer geklärt,“, so Müller. Von den 269 neuen Widersprüchen, die im vergangenen Jahr eingegangen sind, wurden laut Müller „91 terminiert, also zu Sitzungen des Kreisrechtsausschusses eingeladen“. Verhandelt wurden dann 84 Fälle. In 2016 wurden von 253 Widersprüchen 75 verhandelt. Meist geht es um baurechtliche Verfügungen und sozialrechtliche Angelegenheiten.

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