Mannheim RHEINPFALZ Plus Artikel Mord und Wahnvorstellungen: Wiederholungstäter muss dauerhaft in Klinik

Das Gericht sah die Schuldunfäigkeit des Mannes als erwiesen an, er muss nun in eine psychiatrische Klinik.
Das Gericht sah die Schuldunfäigkeit des Mannes als erwiesen an, er muss nun in eine psychiatrische Klinik.

Im Prozess gegen einen 43-jährigen Mann wegen Mordes und versuchten Totschlags vor dem Mannheimer Landgericht ist das Urteil gefallen. Das Gericht entschied, dass der Angeklagte die Taten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat. Wie von der Anklage gefordert, wird er nun auf unbestimmte Zeit in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Nach Feststellungen des Gerichts klingelte der 43-Jährige am Vormittag des 22. Dezembers 2023 morgens an der Tür der eine Etage über ihm wohnenden 73-jährigen

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