Pirmasens / Zweibrücken Gericht: Erinnerungslücken und ein Baseballschläger

Das Landgericht in Zweibrücken.
Das Landgericht in Zweibrücken.

Vor der sechsten Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken müssen sich seit gestern zwei Männer (32 und 42 Jahre alt) aus Pirmasens wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Sie sollen in den frühen Morgenstunden des 5. Mai 2020 einen 32-jährigen in dessen Wohnung in der Lindenstraße durch das Auftretender Eingangstür aufgesucht, mit einem Baseballschläger mit Schlägen auf den Kopf schwer verletzt und einen Rucksack mit Inhalt (Schlüssel, Deo, sechs Flaschen Bier und ein Handy) mitgenommen haben. Der 32-jährige Wohnungsinhaber soll eine schwere Gehirnerschütterung, den Bruch des linken Unterarmes, Prellung am Kopf und den Armen sowie eine Platzwunde an der linken Stirn und Wange erlitten haben.

Der 32-jährige Angeklagte war in Begleitung seinen gesetzlichen Betreuers gekommen und nahm neben seinem Verteidiger Walter Höh Platz. Der gelernte Koch und derzeit arbeitslose Mann schwieg zu den Vorwurf des Staatsanwaltes Martin Kiefer. Sein 42-jähriger Mitangeklagter bestreitet neben seinem Verteidiger Markus Roth die Vorwürfe und schildert die Begegnung, morgens gegen 5 Uhr, mit dem Mitangeklagten so: „Ich wollte eigentlich zur Bank gehen. Dann habe ich den Mitangeklagten auf der Straße mit einen Baseballschläger gesehen. Ich bin ihm nachgelaufen. Er ging an ein Haus in der Lindenstraße. Die Haustür war offen. Er ging rein, ich ging nach. Er klingelte zweimal an einer Tür und trat dann die Tür ein. In der Wohnung schlug er mit dem Baseballschläger dem anderen an den Kopf . Ich schubste den Schläger weg. Das einzige was ich getan habe: Ich habe das Leben des anderen gerettet und ging nach Hause“. machte der Angeklagte deutlich. Das Ganze habe etwa 30 Sekunden gedauert. „Ich weiß, dass ich nichts Böses gemacht habe“. Er meinte, dass es nicht gewöhnlich sei, dass einer nachts mit einem Baseballschläger durch die Straße geht. Nicht gewöhnlich sei es aber auch, dass man dann hinterher läuft und mit ins Haus geht, entgegnete der Vorsitzende Richter Andreas Herzig. Es sei auch ungewöhnlich, dass man keine Hilfe ruft, wenn einer schwer verletzt wird. „Wissen sie, bei uns zu Hause war es so, dass man alles untereinander regelt und keine Polizei ruft“, sagte der Angeklagte.

War Eifersucht das Motiv?

Letztendlich stellte sich vor Gericht raus, dass die beiden Angeklagten und das mutmaßliche Opfer in Verbindung zu einer Frau stehen. „Könnte es ein, dass Eifersucht unter den beiden zu vermuten ist und sie mittendrin stehen?“ wollte der Vorsitzende wissen. Denn ein Schlüssel der Frau, der in einem Rucksack in der Wohnung lag, war offensichtlich das Objekt der Begierde bei dem frühmorgendlichen Besuch im Schlafzimmer des mutmaßlichen Opfers. Die Frau sollte gestern als Zeugin erscheinen und kam nicht. Der Vorsitzende ordnete ein Ordnungsgeld von 150 Euro ersatzweise drei Tage Ordnungshaft für die Frau an wegen unentschuldigtem Fernbleibens vor Gericht und ihre Vorführung an.

Das 32-jährige mutmaßliche Opfer, derzeit in Zweibrücken in Strafhaft, betätigte den nächtlichen Überfall und den Schlag mit dem Baseballschläger. Er nannte die beiden auf der Anklagebank als Täter. Bei der Polizei sprach er von drei Maskierten, die ihn aufsuchten und seine Wohnung auseinandernahmen. Er wollte sich aber nun nicht mehr an „drei Maskierte“ erinnern. Der Prozess wird am 25. April fortgesetzt. wuk

x