Römerberg-Dudenhofen / Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Ein Richterspruch ohne den Angeklagten

Die Abwesenheit des Angeklagten hat das Amtsgericht Speyer am Donnerstag nicht davon abgehalten, gegen den Mann eine Strafe zu verhängen. Der 55-Jährige muss sich auf ein Jahr Bewährung, ausgesetzt zu einer Bewährungszeit von drei Jahren, sowie eine Geldstrafe von 1500 Euro einstellen.

Damit folgte das Gericht einem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, den diese wegen der Abwesenheit des Mannes beantragt hatte. Zugunsten des 55-Jährigen

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